Recht muss bezahlbar sein
Als Anwalt erlebt man es fast täglich: Man wird von einem Mandanten, dessen Arbeitsvertrag gekündigt wurde, konsultiert. Im Beratungsgespräch ergibt sich, dass eine Klage erfolgversprechend wäre. Jedoch sind die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) immens und angesichts des drohenden Verdienstausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes muss sehr gut überlegt werden, ob das Kostenrisiko eines Rechtsstreits eingegangen werden kann.
Das gute Recht erscheint als teuer - es sind nicht nur Anwaltsgebühren, sondern vor allem auch Gerichts- und möglicherweise auch Sachverständigenkosten vorzuleisten. Man fragt sich also, ob man die eingesetzten Kosten am Schluss auch ersetzt bekommt oder gar bei verlorenem Verfahren zusätzlich noch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Dies veranlasst nicht selten, auf Ansprüche oder das Betreiben eines Rechtsmittelverfahrens zu verzichten - es geht einem schlicht die Puste aus.
Unbeschwert von derlei Kostenrisiken kann die Rechtsverfolgung angehen, wer frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese übernimmt Beratungskosten, sowie Verfahrenskosten bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung. Eingeschlossen sind neben Gerichts- und Sachverständigenkosten insbesondere auch die Anwaltsgebühren und die unter Umständen an die Gegenseite zu erstattenden Kosten. Allerdings muss der Versicherungsvertrag mindestens mit einer Wartezeit von 3 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalles abgeschlossen und die Erstprämie bezahlt sein. Es genügt also nicht, erst im letzten Moment, wenn sich beispielsweise eine Kündigung abzeichnet, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Die freie Anwaltswahl bleibt bei allen Rechtsschutzversicherungsverträgen erhalten; der Rechtsuchende kann also einen Anwalt seines Vertrauens und vor allem auch einschlägig versierte Fachanwälte aufsuchen.
Da Rechtsschutzversicherungen auch für die Kosten außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und Vertretung aufkommen, kann frühzeitig versucht werden, mit professioneller, anwaltlicher Hilfe eine interessensgerechte Lösung zu erzielen. Viele Streitigkeiten brauchen so nicht mehr vor Gericht ausgetragen zu werden.