60. Geburtstag: Deutschland mit guter Verfassung
Auszeichnung von Dr. Günter Kröber
„60 Jahre Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“ war das Motto für Feiern und Arbeiten auf dem 60. Deutschen Anwaltstag, der vom 21. – 23. Mai in Braunschweig stattfand. In zahlreichen Veranstaltungen wurde der verfassungsrechtliche Bezug für das jeweilige Rechtsgebiet, das in der anwaltlichen Praxis zur Anwendung gelangt, herausgearbeitet: Persönlichkeitsrechte im Datenschutz – dabei als weiteres wichtiges Datum zu erwähnen: 40 Jahre Datenschutz - / Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit im Arbeitsrecht/ Braucht die Pressefreiheit Verleger oder Kaufleute?/ Heute Lippenstift geklaut – morgen ausgeliefert nach Osteuropa – Von den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit in Europa; / Gleichberechtigung, Art. 3 Abs. 2 GG – Anspruch und Wirklichkeit und ein Festvortrag des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Dieter Grimm zum Thema „Identität und Wandel – Das Grundgesetz 1949 und heute“, in dem dargelegt wurde, wie unser Grundgesetz von einer anfänglich nicht gewollten, von den Westalliierte vorgeschriebenen, Notlösung zur „erfolgreichsten Verfassung der deutschen Geschichte“ wurde. Mit dieser Verfassung lässt sich auch und gerade nach der Wiedervereinigung gut leben; der Inflation von Änderungsbestrebungen aus tagespolitischer Opportunität ist gerade unter Besinnung auf die Werte- und Grundrechtevorgaben entgegen zu wirken.
Die Anwaltschaft hat an der Ausgestaltung dieser Verfassung in ihrer tagtäglichen Arbeit, aber auch durch die Mitwirkung an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichtshöfe der Länder stets mitgewirkt, ja, die Verfassung im besten Sinne gelebt. Sie steht für den Erhalt und Schutz der Verfassung. Vor dem Hintergrund der Sicherheitsgesetze betont der DAV, dass bei aller Güterabwägung zwischen Sicherheit und Freiheit der Kern der die individuellen Freiheit schützenden Grundrechte nicht angetastet werden darf. „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so der bisherige DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger.
Im Rechtsstaat ist eine freie Anwaltschaft unentbehrlich. Der einzelne Anwalt, gleich in welchem Rechtsgebiet er tätig ist, braucht das Vertrauen seiner Mandanten. Dem stehen (Sicherheits-) Gesetze entgegen, durch die dem Anwalt erteilte Informationen abgeschöpft werden sollen. Es geht hierbei nicht nur um eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern einen zerstörerischen Eingriff in die Rechtsstaatsgewährleistung.
Wie leicht die Bedeutung der Anwaltschaft für unseren Rechtssaat aus dem Augen verloren werden kann, zeigt aber auch die Organisation des Staatsakts zum 60 Jahrestag des Grundgesetzes am 22.05.2009: Die Anwaltschaft war – als bewusste Entscheidung, nicht einmal als Versehen – nicht eingeladen: „Wie weit ist es eigentlich im Verständnis des Grundgesetzes gekommen, wenn die Organisation der für den Jahrestag des Grundgesetzes zentralen Veranstaltung dem Innenministerium überantwortet ist? Mit der Folge, dass in einer ersten Planung das Bundesverfassungsgericht nicht hinreichend beteiligt wurde und der Feststellung heute, dass die Anwaltschaft zum morgigen Staatsakt nicht eingeladen ist“, so Hartmut Kilger auf der Eröffnungsveranstaltung. Und weiter: Die Anwaltschaft ist nicht beleidigt – das wäre zu platt. „Wir sind entsetzt!“
Rechtsanwalt Dr. Günter Kröber, Leipzig, bis 2007 Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, hat der DAV das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft verliehen. Ausgezeichnet wird Dr. Kröber für ein anwaltliches Engagement außerordentlicher Intensivität, das er nach 29 Jahren Berufsverbot erst in einem Alter entfalten konnte, als andere schon dem Ruhestand nahe waren: Über 60jährig war er maßgeblich am Aufbau der Justiz – und der Rechtsanwaltskammer - in Sachsen nach der Wende beteiligt und setzte sich auch in Zeiten kritischer Spannungen stets für das Zusammenwirken der Rechtsanwaltskammern mit dem Deutschen Anwaltsverein ein. Die RAK-Sachsen gratuliert ihrem vormaligen Präsidenten herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung.
Zu gratulieren ist dem DAV aber auch zu einer gelungenen Würdigung des Grundgesetzes aus Anlass des 60. Jahrestages seines Inkrafttretens und einem gelungenen Anwaltstag.
Roland Gross, Leipzig
Vizepräsident der RAK-Sachsen



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