Rechtsanwaltskanzlei gross::rechtsanwaelte in Leipzig
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60. Geburtstag: Deutschland mit guter Verfassung

Auszeichnung von Dr. Günter Kröber

„60 Jahre Jahre Grundgesetz – den Rechtsstaat gestalten“ war das Motto für Feiern und Arbeiten auf dem 60. Deutschen Anwaltstag, der vom 21. – 23. Mai in Braunschweig stattfand.  In zahlreichen Veranstaltungen wurde der verfassungsrechtliche Bezug für das jeweilige Rechtsgebiet, das in der anwaltlichen Praxis zur Anwendung gelangt, herausgearbeitet: Persönlichkeitsrechte im Datenschutz – dabei als weiteres wichtiges Datum zu erwähnen: 40 Jahre Datenschutz - / Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit im Arbeitsrecht/  Braucht die Pressefreiheit Verleger oder Kaufleute?/ Heute Lippenstift geklaut – morgen ausgeliefert nach Osteuropa – Von den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit in Europa; / Gleichberechtigung, Art. 3 Abs. 2 GG – Anspruch und Wirklichkeit und ein Festvortrag des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Dr.  Dieter Grimm zum Thema „Identität und Wandel – Das Grundgesetz 1949 und heute“, in dem dargelegt wurde, wie unser Grundgesetz von einer anfänglich nicht gewollten, von den Westalliierte vorgeschriebenen, Notlösung zur „erfolgreichsten Verfassung der deutschen Geschichte“ wurde. Mit dieser Verfassung lässt  sich auch und gerade nach der Wiedervereinigung gut leben; der Inflation von Änderungsbestrebungen aus tagespolitischer Opportunität ist gerade unter Besinnung auf die Werte- und Grundrechtevorgaben entgegen zu wirken.

Die Anwaltschaft hat an der Ausgestaltung dieser Verfassung in ihrer tagtäglichen Arbeit, aber auch durch die Mitwirkung an den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Verfassungsgerichtshöfe der Länder stets mitgewirkt, ja, die Verfassung im besten Sinne gelebt. Sie steht für den Erhalt und Schutz der Verfassung. Vor dem Hintergrund der  Sicherheitsgesetze betont der DAV, dass bei aller Güterabwägung zwischen Sicherheit und Freiheit der Kern der  die individuellen Freiheit schützenden Grundrechte nicht angetastet werden darf. „Sicherheit kann es ohne Freiheit und Recht nicht geben“, so der bisherige DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger.

Im Rechtsstaat ist eine freie Anwaltschaft unentbehrlich. Der einzelne Anwalt, gleich in welchem Rechtsgebiet er tätig ist, braucht das Vertrauen seiner Mandanten. Dem stehen (Sicherheits-) Gesetze entgegen, durch die dem Anwalt erteilte Informationen abgeschöpft werden sollen.  Es geht hierbei nicht nur um eine Beschränkung der Berufsausübung, sondern einen zerstörerischen Eingriff in die Rechtsstaatsgewährleistung.

Wie leicht die Bedeutung der Anwaltschaft für unseren Rechtssaat aus dem Augen verloren werden kann, zeigt aber auch die Organisation des Staatsakts zum 60 Jahrestag des Grundgesetzes am 22.05.2009: Die Anwaltschaft war – als bewusste Entscheidung, nicht einmal als Versehen – nicht eingeladen: „Wie weit ist es eigentlich im Verständnis des Grundgesetzes gekommen, wenn die Organisation der für den Jahrestag des Grundgesetzes zentralen Veranstaltung dem Innenministerium überantwortet ist? Mit der Folge, dass in einer ersten Planung das Bundesverfassungsgericht nicht hinreichend beteiligt wurde und der Feststellung heute, dass die Anwaltschaft zum morgigen Staatsakt nicht eingeladen ist“, so Hartmut Kilger auf der Eröffnungsveranstaltung. Und weiter: Die Anwaltschaft ist nicht beleidigt – das wäre zu platt. „Wir sind entsetzt!“

Rechtsanwalt Dr. Günter Kröber, Leipzig, bis 2007 Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, hat der DAV das Ehrenzeichen der deutschen Anwaltschaft verliehen. Ausgezeichnet wird Dr. Kröber für ein anwaltliches Engagement außerordentlicher Intensivität, das er nach 29 Jahren Berufsverbot erst in einem Alter entfalten konnte, als andere schon dem Ruhestand nahe waren:  Über 60jährig war er maßgeblich am Aufbau der Justiz – und der Rechtsanwaltskammer - in Sachsen nach der Wende beteiligt und setzte sich auch in Zeiten kritischer Spannungen stets für das Zusammenwirken der Rechtsanwaltskammern mit dem Deutschen Anwaltsverein ein.  Die RAK-Sachsen gratuliert ihrem vormaligen Präsidenten herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung.

Zu gratulieren ist dem DAV aber auch zu einer gelungenen Würdigung des Grundgesetzes aus Anlass des 60. Jahrestages seines Inkrafttretens und einem gelungenen Anwaltstag.

Roland Gross, Leipzig

Vizepräsident der RAK-Sachsen

Anwalts- und Vergütungsrecht

Forum Zukunft: Erfolgshonorar – Risiken und Chancen

Das diesjährige Forum Zukunft am 06.11.2007 richtete seinen Focus auf das Erfolgshonorar. Das „Forum Zukunft“ ist eine Veranstaltung, die sich mit aktuellen berufspolitischen Themen auseinandersetzt. Es wurde über die Risiken, aber auch die Chancen des Erfolgshonorars debattiert. Eine Bereichung waren die Beiträge der tschechischen Kollegenschaft, die seit zwei Jahren Erfahrungen mit dem Erfolgshonorar sammeln konnten. Die sächsischen Anwälte diskutierten insbesondere die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12.12.2006 zum Erfolgshonorar in Deutschland.

Rechtsanwalt Gross hat ein Plädoyer für weitgehend Zulassung des Erfolgshonorars in Deutschland gehalten. Weiteren Bericht siehe Kammer aktuell – Information der Rechtsanwaltskammer Sachsen – Ausgabe 04/07 vom 17.12.2007, Seite 21.

$row_output[title]Erfolgshonorar – Risiken und Chancen (35 kB)

Gebührensplitter

RAK Sachsen, Kammer aktuell, Ausgabe 04/07, S. 30 $row_output[title]Gebührensplitter (26 kB)
Roland Gross: Auf dem Weg zum gegenseitig besseren Verständnis und zur europäischen Anwaltschaft, Beitrag in Festschrift „15 Jahre Wiedergründung Rechtsanwaltskammer Sachsen“ vom 23.11.2005.

Recht muss bezahlbar sein

Als Anwalt erlebt man es fast täglich: Man wird von einem Mandanten, dessen Arbeitsvertrag gekündigt wurde, konsultiert. Im Beratungsgespräch ergibt sich, dass eine Klage erfolgversprechend wäre. Jedoch sind die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens (Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) immens und angesichts des drohenden Verdienstausfalls wegen Verlust des Arbeitsplatzes muss sehr gut überlegt werden, ob das Kostenrisiko eines Rechtsstreits eingegangen werden kann.

Das gute Recht erscheint als teuer - es sind nicht nur Anwaltsgebühren, sondern vor allem auch Gerichts- und möglicherweise auch Sachverständigenkosten vorzuleisten. Man fragt sich also, ob man die eingesetzten Kosten am Schluss auch ersetzt bekommt oder gar bei verlorenem Verfahren zusätzlich noch die Kosten der Gegenseite zu tragen hat. Dies veranlasst nicht selten, auf Ansprüche oder das Betreiben eines Rechtsmittelverfahrens zu verzichten - es geht einem schlicht die Puste aus.

Unbeschwert von derlei Kostenrisiken kann die Rechtsverfolgung angehen, wer frühzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Diese übernimmt Beratungskosten, sowie Verfahrenskosten bei außergerichtlicher und gerichtlicher Vertretung. Eingeschlossen sind neben Gerichts- und Sachverständigenkosten insbesondere auch die Anwaltsgebühren und die unter Umständen an die Gegenseite zu erstattenden Kosten. Allerdings muss der Versicherungsvertrag mindestens mit einer Wartezeit von 3 Monaten vor Eintritt des Versicherungsfalles abgeschlossen und die Erstprämie bezahlt sein. Es genügt also nicht, erst im letzten Moment, wenn sich beispielsweise eine Kündigung abzeichnet, noch eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Die freie Anwaltswahl bleibt bei allen Rechtsschutzversicherungsverträgen erhalten; der Rechtsuchende kann also einen Anwalt seines Vertrauens und vor allem auch einschlägig versierte Fachanwälte aufsuchen.

Da Rechtsschutzversicherungen auch für die Kosten außergerichtlicher anwaltlicher Beratung und Vertretung aufkommen, kann frühzeitig versucht werden, mit professioneller, anwaltlicher Hilfe eine interessensgerechte Lösung zu erzielen. Viele Streitigkeiten brauchen so nicht mehr vor Gericht ausgetragen zu werden.

Prozessfinanzierer

Prozesse sind mitunter teuer; es fallen nicht nur Anwaltskosten, sondern Gerichtskosten, möglicherweise Sachverständigenkosten usw. an. Daher kann es sehr sinnvoll sein, durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Verband/Gewerkschaft abgesichert zu sein. Trotzdem gibt es immer noch Fälle gesicherter Ansprüche, die aber nicht verfolgt werden können, weil die Prozesskosten nicht finanzierbar erscheinen. Gerade im mittelständischen Bereich oder z. B. bei Erbauseinandersetzungen muss deshalb auf manche Forderung verzichtet werden. Diesen Bedarf haben nun einige sog. Prozessfinanzierer entdeckt, die anbieten, gegen eine Beteiligung am erstrittenen Erlös von ca. 20-30 % den Prozess zu finanzieren. Voraussetzung ist regelmäßig, dass sich der Forderungsbetrag auf mindestens DM 100.000,00 beläuft. Es gibt mittlerweile mehrere Anbieter. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Prozessfinanzierung zu erlangen.
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