Hinweis für AnwaltskollegInnen
Gestatten Sie unter Kollegialitätsgesichtspunkten einige wenige Anmerkungen, auch wenn sich diese weitgehend mit Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) ab Januar 2016 erübrigen dürften:
- Wir führen unsere Akten elektronisch und ziehen eine elektronische Übermittlung von Schriftsätzen vor, akzeptieren diese regelmäßig als ordnungsgemäß zugestellt. Dies dürfte nicht nur unter Kostengesichtspunkten auch für den Versender leichter zu handhaben sein.
- Bei Nutzung moderner Bürotechnik ist die Übermittlung von Faxen und Papierausfertigungen der Schriftsätze eher lästig; das Papier muss meist geschreddert werden.
- Die Weiterleitung von Schriftsätzen an unsere Mandanten erfolgt ebenfalls in aller Regel elektronisch, so dass wir bei Papiereingang oder Faxen zunächst die Schriftsätze und Dokumente einscannen müssen.
- Ärgerlich ist die Unsitte von Kollegen, Faxe nicht nur einfach zu übermitteln, sondern so genannte beglaubigte und einfache Abschriften auf Kosten des Empfängers und unter Verwendung von dessen Papier auszudrucken. Man könnte annehmen, dass auf diese Weise eine Schädigung der Gegnerkanzlei beabsichtigt ist.
Also, nutzen Sie bitte die neuen elektronischen Kommunikationswege, insbesondere E-Mail.