Veranstaltungen

Betriebsräteschulungen

Wir haben, basierend auf jahrelanger Erfahrung in der Schulung und Vertretung von Betriebsräten, ein Schulungskonzept entwickelt, das gewinnbringend sowohl von noch ungeschulten oder schon schulungserfahrenen Betriebsräten besetzt werden kann. Ausgerichtet ist das Programm auf eine Schulungsdauer von optimal fünf Tagen, minimal drei Tagen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einzelne Module in einer Reihe von Tagesschulungen zu behandeln. Hier Schulungsprogramm herunterladen.

 

Das Betriebsverfassungsgesetz im vertieften Überblick:


1. Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts

  • Verhältnis BR - Gewerkschaft
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit, §§ 2 Abs. 1, 74 Betr VG
  • Betrieb, insbesondere gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
  • besondere BR-Strukturen, § 3 Betr VG
  • Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung

2. Organisation des BR

  • die letzte BR-Wahl:
    • offen gebliebene Fragen und Probleme
    • Anfechtung der BR-Wahl
    • Nichtigkeit der BR-Wahl
  • Konstituierung und Aufgaben eines Gesamt-Betriebsrat
  • vorzeitige Beendigung der Wahlperiode, Übergangsmandat, Restmandat, ausscheidende BR-Mitglieder
  • Geschäftsführung:
    • Aufgabenübertragung auf Ausschüsse
    • Geschäftsordnung § 36
    • Geheimhaltungspflicht § 79
  • Aufgaben des BR-Vorsitzenden:
    • Stellung
    • Einladung mit TO
    • Sitzungsleitung
    • Verhinderung und Vertretung
  • Beschlussfassung:
    • TO
    • Beschlussfähigkeit
    • Protokoll
    • Informationen und Einbindung Arbeitgeber
    • Aussetzung von Beschlüssen
  • Sprechstunden
  • Schulungen
  • Kosten- und Sachaufwand:
    • Räume, Materialien
    • Rechtsanwalt
    • BR-Sekretariat

3. Die rechtliche Stellung der BR-Mitglieder

  • ehrenamtliche Tätigkeit, § 37
  • Arbeitsversäumnis
  • BR- Schulung
  • berufliche Karriere von BR-Mitgliedern
  • Freistellungen
  • Verbot von Benachteiligung und Bevorzugung, §78
  • besonderer Schutz von Auszubildenden in BR und JAV
  • Straf – und Bußgeldvorschriften, §§ 119, 120 BetrVG
  • Kündigungsschutz, § 15 KSchG:
    • Unzulässigkeit der Kündigung
    • Zustimmungserfordernis zu Kündigung und Versetzung nach § 103 BetrVG
    • Ausnahmen in Schließung von Betrieb oder Betriebsabteilung

4. Beteiligung des BR

4.1. Beteiligungsformen

  • Unterrichtung
  • Anhörung
  • Erörterung
  • Unterstützung Arbeitnehmer
  • Mitbestimmung

4.2. allumfassende Zuständigkeit, allgemeine Aufgaben, § 80
u.a. Bruttolohn und Gehaltslisten

4.3. individuelle Unterstützung von Arbeitnehmer:

  • Einsicht in Personalakten
  • Beschwerderecht
  • Begleitung zu Personalgesprächen
  • (keine) Rechtsberatung oder Rechtsvertretung

5. Die unterschiedlichen Mitbestimmungsrechte im Vergleich

5.1. Anhörung zur Kündigung, § 102

5.2. Beteiligung zu personellen Einzelmaßnahmen, Einstellung, Umgruppierung, Eingruppierung, Versetzung

  • das Zustimmungsersetzungsverfahren, § 99 Abs.4
  • vorläufige personelle Maßnahme, § 100
  • Zwangsgeldverfahren, § 101

5.3. wirtschaftliche Angelegenheiten, § 106; Wirtschaftsausschuss

5.4. soziale Angelegenheiten, § 87

5.5. Betriebsänderung

  • IA
  • SP

6. Verfahren

6.1.

  • formale Beteiligung
  • vom Arbeitgeber eingeleitet
  • Initiativaufträge des BR

6.2. Betriebsvereinbarung

6.3. Regelungsabrede

6.4. Einigungsstelle

  • Anrufung + Besetzung
  • gerichtliches Einsetzungsverfahren, § 98 ArbGG
  • Spruch der Einigungsstelle
  • Anfechtungsmöglichkeiten

6.5. gerichtliches Beschlussverfahren

  • vom Arbeitgeber eingeleitet, insbesondere Wahlanfechtung oder Zustimmungsersetzungsverfahren
  • vom BR eingeleitet
  • Zwangsgeldverfahren nach § 101
  • Verletzung von Mitbestimmungsrechten
  • einstweilige Verfügung

Aufgrund aktueller Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung bieten wir gerne auch themenzentrierte Schulungen, beispielsweise zu einem Vergleich der unterschiedlichen Formen von Mitbestimmungsrechten, zu Mitbestimmung und Datenschutz, zur Formulierung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen an.

Seminare

gross::rechtsanwaelte bietet auf Anfrage Seminare und Schulungen für Betriebsräte, Arbeitnehmergruppen, Führungskräfte, Geschäftsführungen und Vorstände an. Umfangreiche Erfahrungen haben wir auch in der Schulung von Chefärzten, Oberärzten, Pflegepersonal und sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens sowie in sozialen Einrichtungen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir auf Ihre Bedürfnisse ein Seminar zuschneiden und über die Konditionen verhandeln können.

Wir nennen nachstehend einige Seminarangebote:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG Neue Anforderungen in der Personalpraxis

Diskriminierungsschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Vier EU-Richtlinien waren in nationales Recht umzusetzen. Deutschland tat sich sehr schwer damit und setzte das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das im Entwurf noch Antidiskriminierungsgesetz hieß, erst am 18.08.2006 in Kraft, kurz bevor von der EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet worden wäre. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).

Daraus resultieren Pflichten des Arbeitgebers, der unter anderem auch vorbeugende Maßnahmen, wie z.B. Schulungen von Führungskräften und weiteren Mitarbeitern, zu ergreifen hat. Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot fallen dem Arbeitgeber Schadensersatz und sonstige Entschädigungspflichten zur Last.

Auch den Betriebsrat treffen nach dem AGG und hiermit im Zusammenhang stehenden Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz Rechte und Pflichten. Diese gilt es im Detail zu beleuchten.

Jeder betroffene Arbeitnehmer kann sich gegen Benachteiligungen wehren, ohne deshalb erneut Benachteiligungen befürchten zu müssen. Aber auch Kolleginnen und Kollegen sind zum aktiven Wirken gegen Benachteiligungen aufgerufen. Konsequenterweise ist der Schutz des AGG auch auf Mobbing zu erstrecken.

Das Seminar wendet sich ganz besonders an Betriebsräte, aber auch an Gewerkschafter, die für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft streiten. Es soll behandelt werden:

- Überblick über die Regelungen des AGG, insbesondere zum präventiven und reaktiven Diskriminierungsschutz, der persönliche Anwendungsbereich, Benachteiligungsverbot,, Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht, Entschädigung und Schadensersatz

- Schwerpunktmäßig Betrachtung von Diskriminierungsfällen wegen Alters, Geschlecht, Behinderung und Religion

- aktuelle Problemfälle

- Sozialplanregelungen differenziert nach Alter

- Schwerbehinderten Schutz

- Ehepaare im Arbeitsverhältnis - wer macht Karriere?

- Aktuelle Rechtsprechung

- Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach AGG und Betriebsverfassungsgesetz

 
Diskriminierungsschutz nach dem AGG
 
Das Aufbauseminar für Betriebsräte (BR II)
 
Betriebliches Eingliederungsmanagement
 
Arbeits- und Sozialrecht
 
Personalabbau, Aufhebungsvertrag und betriebsbedingte Kündigung
 
Der Betriebsrat im Arbeitsgerichtsprozess

Durchgeführt über unseren Kooperationspartner Arbeit und Leben Sachsen:

www.arbeitundleben.eu

 
Und plötzlich ist es Mobbing

- Rechtliche Vorgaben

- Gesetzliche Grundlagen

- Gerichtliche Entscheidungen

- Handlungsmöglichkeiten gegen Mobber

Gemeinsam durchgeführt mit unserem Kooperationspartner ipo-gross Institut für Personal und Organisationsentwicklung Dr. Claudia Gross, www.ipo-gross.de

Seminare zum Thema: "Und plötzlich ist es Mobbing" am 06.11.2014 und 14.11.2014

 

Weitere Veranstaltungen finden Sie unter:

www.ipo-gross.de

www.arbeitundleben.eu