Aktuelles Urteil zur Hörgeräteversorgung

Bundessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2019, Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R:

Es wurde entschieden, dass gesetzlich versicherte Personen einen Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung dahingehend haben, dass sie nach dem Stand der medizinischen Technik ein solches Hörgerät bekommen sollen, dass die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen gesunder Personen erlaubt. Dieses Hörgerät muss im Alltagsleben einen erheblichen Gebrauchsvorteil bieten. Denn nicht in jedem Fall sind Hörgeräte nach dem Festpreismodell ausreichend, um die Hörschädigung zu kompensieren.