Unsere News
Kanzleiänderungen
In meiner Neujahrsbotschaft hatte ich die Kanzleiübernahme und -fortführung durch Kollegen angekündigt. Es ist anders gekommen: In letzter Minuten haben die Kollegen sich umentschieden. Sie werden demnächst aus meiner Kanzlei ausscheiden. Unsere Mandanten haben die Wahl, ob sie sich zukünftig von den – ausscheidenden – Kollegen oder Herrn Kollegen Dr. Teske und mir beraten und vertreten lassen wollen.
KollegInnen (m/w/d), die mit gross::rechtsanwaelte kooperieren wollen und eine qualifizierte sowie engagierte Vertretung unseres, teils langjährigen Klientel, gewährleisten können, sind jederzeit zur Verstärkung und Ausweitung eines gemeinsamen Leistungsangebots willkommen. Schön wäre es angesichts unserer Auslastung, wenn sich KollegInnen (m/w/d) möglichst mit anwaltlicher Berufserfahrung finden würden, mit denen sich eine Form kollegial-kooperativer und wechselseitiger Unterstützung, vor Ort in Leipzig oder überregional, finden ließe.
Es wird weiter gewährleistet, dass gross::rechtsanwaelte hoch-qualifizierte und engagierte, sowie erfahrungsgestützte Rechtsberatung und -Vertretung, nicht nur aber vor allem auch im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts (individuell und kollektiv), anbietet.
Herr Kollege Waechter-Cardell, der in kurzer Zeit erfolgreich ein strafrechtliches Dezernat aufgebaut hat, verlässt uns zum 15.2.2025, um sich weiteren Strafverteidigern zur gemeinsamen Berufsausübung anzuschließen. Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell wird wie folgt zu erreichen sein:
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell
Grassistraße 20
04107 Leipzig
kanzlei@ra-cardell.de
Tel. 0341 - 24803828
Fax. 0341 86094741
Es bleibt weiterhin unser Ziel, unserer Mandanten optimal, erfolgreich und zu ihrer Zufriedenheit zu vertreten.
Quo vadis 2025?
Unser Credo:
optimal, erfolgreich und zur Zufriedenheit unserer Mandanten
wollen wir anwaltlich beraten und vertreten.
Dafür ist gründliche Analyse, seriöse Rechtsinterpretation und manchmal auch das kreative Denken gegen den Strich - der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann (Francis Picabia) - erforderlich.
In die Kanzlei gross::rechtsanwaelte sind seit Mitte 2022 drei neue Kollegen eingetreten: Friedrich Casella, Robert Toth (beide mit Schwerpunkt individuelles und kollektives Arbeitsrecht) und als Strafrechtler/Strafverteidiger Constantin Waechter-Cardell. Die Kollegen sichern die Fortführung der Kanzlei und übernehmen als Gesellschafter die Verantwortung hierfür. 1982 habe ich die Kanzlei in Frankfurt am Main gegründet, seit 1989 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1993 vertrete ich deutschlandweit von Leipzig aus. Ich überlasse die Führung der Kanzlei meinen Nachfolgern in der Gewissheit, dass sie dem Kanzlei-Credo gerecht werden.
Ich bleibe in meinem Beruf als Rechtsanwalt, der mir Berufung ist, aktiv tätig und bin weiter bei gross::rechtsanwaelte erreichbar - zur Unterstützung der Kollegen, aber natürlich auch zur Beratung und Vertretung unserer Mandanten.
Momentan im Druck ist bei Nomos die 3. Auflage des von Dr. Eberhard Natter, Präsident des LAG Baden-Württemberg a.D. und mir herausgegebenen Natter/Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz - die Erarbeitung des Praxiskommentars gemeinsam mit vielen herausragenden AutorInnen vor allem aus der Arbeitsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft, war 2024 eine nicht wenig belastende "Nebenbeschäftigung". 2025 steht die 6. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath herausgegebenen Handkommentars-Arbeitsrecht, an dem ich als Autor mitwirke, an.
Wenn man auf den Globus schaut und wohin auch immer man in der Welt blickt, findet man kaum Anlass für Gelassenheit und Zuversicht. Das Klimaziel der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris von möglichst unter 1,5 Grad Celsius menschengemachte globale Erderwärmung wurde mit 1,6 Grad Erwärmung in 2024 bereits gerissen, in der Folge ereignen sich zunehmend Umweltkatastrophen auch hierzulande, und die globale Erwärmung nimmt weiter zu, jedoch scheint sich kaum noch jemand gegen den existenzbedrohenden Klimawandel zu engagieren, Kriege und kriegerische Zuspitzungen überall auf der Welt und bis nach Europa - klima- und umweltschützend, CO2-neutral, ist das sicherlich nicht, ganz im Gegenteil - , Aufrüstung statt Abrüstung, gesellschaftliche Einstellung auf Militarisierung, Konfrontation und gesellschaftliche Spaltung statt friedliche Koexistenz, antidemokratische, autoritäre, bis ins Extrem, Herrschaftsformen auf allen Kontinenten, Milliardäre besetzen staatliche Machtpositionen und machen sicher keine Politik für die weniger Reichen, auch wir in Deutschland erleben Zuwachs antidemokratischer und demokratieverachtender "Alternative", die dennoch in großen Gesellschaftsgruppen Resonanz findet und das politische Klima insgesamt verändert.
Man traut sich kaum noch darauf hinzuweisen, dass soziale Rechte ausgebaut, gesellschaftliche Gleichheit und Gerechtigkeit auf allen Ebenen vorangetrieben werden müssten, dass Fluchtursachen auf der Welt nicht gelöst werden, indem Antimigrationspolitik betrieben wird - wer nimmt uns auf, wenn …..? Man könnte als Traumtänzer verlacht werden. Das Erfordernis, sich für Umweltschutz, Frieden und Abrüstung, Gleichheit und Gerechtigkeit, Menschenrechte, soziale Rechte, Bewahrung und Förderung des Rechtsstaats, für Demokratie einzusetzen, besteht auch auf allen rechtlichen Ebenen und im anwaltlichen Engagement, angesichts der Entwicklungen mehr noch als in den letzten Jahrzehnten.
In diesem Sinne sehen wir als Rechtsanwälte auch 2025 große Aufgaben vor uns. Wir hoffen, dass wir die Kräfte, die sich für den Fortschritt engagieren, optimal und erfolgreich mit fundierter Rechtsargumentation unterstützen können.
Wir wünschen Ihnen/Euch Gesundheit, Kraft, schöne Erlebnisse, zugewandte, liebevolle Beziehungen und auch sonst alles Gute 2025. Bleiben Sie uns verbunden und bedenken Sie: Wir bauen eine Welt, die wir unseren Kindern und Enkeln hinterlassen werden!
Roland Gross
gross::rechtsanwaelte
Unser Kollege Dr. Dr. h.c. Günter Kröber ist im Alter von 96 Jahren verstorben
Betrübt müssen wir darüber informieren, dass Herr Kollege Dr. Dr. h.c. Günter Kröber, Rechtsanwalt (von 1953-1961 und von 01.1990 – 01.2024, im Ruhestand seit 02.2024), Ehrenpräsident der RAK Sachsen, Ehrenmitglied im Deutschen Anwaltsverein und Leipziger Anwaltsverein, am 26.09.2024 im Alter von 96 Jahren verstorben ist. Er war, wie seine Biografie überschrieben ist,
Lebenslang dem Recht verpflichtet,
davon, trotz Berufsverbot von 1961-1990, allein 41 Jahre als Rechtsanwalt. Während seiner Präsidentschaft und Vorstandstätigkeit in der Rechtsanwaltskammer Sachsen war ihm der Aufbau und die Pflege von Kontakt und Kooperation zu befreundeten und benachbarten Kammern, nah und weit über die Welt verteilt, stets ein besonderes Anliegen.
Wir werden ihm ehrendes Andenken bewahren!
Die Trauerfeier findet am 04.11.2024 um 11 Uhr in der Kirche von Zuckelhausen, Leipzig, statt.
Aktuelles im September
Aus der Kanzlei
Wir waren nachlässig und haben in den letzten Monaten unsere Homepage nicht fortlaufend aktualisiert. Nun wollen wir uns bessern und unseren Mandanten und Besuchern ständig aktuelle Informationen zur Verfügung stellen:
Die Anwälte
Rechtsanwalt Roland Gross ist im März 2023 aus dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, dem er annähernd 25 Jahre, die letzten Jahre als Vizepräsident, angehörte, ausgeschieden. Weiterhin ist er, berufen noch bis Dezember 2026, Mitglied des DAV-Arbeitsrechtsausschusses, des sog. Gesetzgebungsausschusses, der sich mit neuen arbeitsrechtlichen Gesetzentwürfen auf nationaler und europäischer Ebene befasst. Momentan ist er intensiv, neben seiner umfangreichen anwaltlichen Tätigkeit, in die Herausgabe der 3. Auflage des Arbeitsgerichtsgesetzkommentars, Natter/Gross, ArbGG-Handkommentar, Nomos, eingebunden, die im Herbst erscheinen soll.
Rechtsanwalt Friedrich Casella war von September 2019 bis Frühjahr 2023 Rechtsanwalt in Berlin, und wechselte zum Juni 2023 aus einer arbeitsrechtlichen Fachanwaltskanzlei mit umfangreicher Vertretung von Betriebs- und Personalräten zu gross::rechtsanwaelte. Er betreut hier zahlreiche Betriebs- und Personalräte sowie individualrechtliche, arbeitsrechtliche Mandate auf Arbeitnehmerseite; zudem ist er umfangreich und mit bereits großer Erfahrung in der Schulung von Betriebs- und Personalräten, sowie Wahlvorstandsschulungen engagiert.
Rechtsanwalt Robert Toth hat seinen Referendardienst in der Anwaltsstation in unserer Kanzlei absolviert, war dann noch eine Ausbildungsstation bei der Deutschen Botschaft in Washington und ist nach Abschluss seines 2. Staatsexamens bei uns eingestiegen. Auch er hat aus früherer beruflicher Tätigkeit bei Arbeit und Leben umfangreiche arbeitsrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auch aus seiner Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell ist ebenfalls seit Juni 2023 Mitglied unseres Anwaltsteams. Er hat mittlerweile ein lebhaftes strafrechtliches Dezernat aufgebaut und konzentriert sich insbesondere auf Strafverteidigungen, daneben auch erbrechtliche und zivilrechtliche Vertretungen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Teske hat sich noch vor seiner Pensionierung als kaufmännischer Geschäftsführer bei der Diakonie im Jahr 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und sich unserer Kanzlei angeschlossen. Nach seiner Pensionierung ist er weiterhin umfangreich beratend in vorwiegend diakonischen Unternehmen tätig; er berät zum Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und ganz besonders zum Recht gemeinnütziger Stiftungen. Wir führen ihn „of counsel“, weil er meist nicht in der Kanzlei präsent ist und für einschlägige Beratungen hinzugezogen wird. Einmal wöchentlich hat er seinen Kanzleitag.
Rechtsanwalt i.R. Dr. Dr. h.c. Günter Kröber hat im Februar 2024 seine Anwaltszulassung zurückgegeben und sich im Alter von 96 Jahren in den Ruhestand begeben; er war bis zuletzt noch unermüdlich als Anwalt tätig und nahm auch noch Gerichtstermine wahr. Ihm wurde nach langjähriger Anwaltstätigkeit von 1953 - 1961 und von Januar 1990 - Februar 2024 von der Rechtsanwaltskammer Sachsen gestattet den Titel Rechtsanwalt mit dem Zusatz "im Ruhestand" weiterhin zu führen. Am 22.08.2024 hat ihm der Leipziger Anwaltsverein die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Rechtsanwalt Roland Gross hat hierzu die nachstehende Laudatio gehalten.
Wir wünschen unserem Kollegen Dr. Günter Kröber weiterhin alles Gute und halten den Kontakt mit ihm.
Die in unserer gemeinschaftlich geführten Kanzlei vereinigten Anwälte und wissenschaftlichen Mitarbeiter vereint das Anliegen, sich für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Sozialstaatsgebot zu engagieren und entsprechende Initiativen mit anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Menschenrechte versuchen wir vor Gericht und im Leben zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Roland Gross erhält Certificate of Contribution
Unser Rechtsanwalt Roland Gross hat vom World Justice Project kürzlich das Certificate of Contribution in appreciation of his contribution to the World Justice Project Rule of Law Index 2024® Report erhalten.
Es war ein bewegtes Jahr
gross::rechtsanwaelte
Liebe Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen,
Freunde von gross::rechtsanwaelte und ipo-gross,
es gibt uns noch, auch wenn wir die Aktualisierung unserer Homepages in diesem Jahr vernachlässigt haben. Es war ein bewegtes Jahr:
Nach annähernd 25-jähriger Tätigkeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen, davon viele Jahre auch als Vizepräsident, habe ich nach Auslaufen meiner letzten Legislaturperiode am Anfang des Jahres nicht wieder kandidiert. Ich freue mich, dass ich meine Ämter geregelt an befähigte jüngere Kolleginnen und Kollegen übergeben konnte, denen ich erfolgreiche Arbeit im Interesse der Anwaltschaft, vor allem aber auch der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger, wünsche. Auch ohne Kammerfunktion werde ich mich gerne weiter in der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Polen, Tschechien, Slowakei, Österreich und Italien, sowie im Gebührenrecht engagieren.
Meine Tätigkeit im DAV-Arbeitsrechtsausschuss, dem sogenannten Gesetzgebungsausschuss, der sich mit arbeitsrechtlichen Neureglungen befasst, setze ich weiter fort.
Im Juni sind – zunächst – zwei neue Kollegen als Partner in die bisher von mir allein geführte Kanzlei eingetreten; und es zeichnet sich ab, dass auch im kommenden Jahr weitere Kollegen hinzukommen werden. Alle sind arbeitsrechtlich profiliert, bemühen sich aber darüber hinaus auch um die Erweiterung unseres anwaltlichen Dienstleistungsangebots.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell entwickelt einen ausgeprägten Schwerpunkt als Strafverteidiger, Nebenklagevertreter und Zeugenbeistand. Strafrecht ist ein Rechtsgebiet mit starken Berührungspunkten zum Arbeitsrecht – sog. „Arbeitsstrafrecht“, also Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen werden oder für deren Ermittlung und Verfolgung anwaltliche Unterstützung erforderlich ist.
Rechtsanwalt Friedrich Casella hat mehrere Jahre in einer größeren Berliner Arbeitsrechtskanzlei, die auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsvertretung fokussiert ist, gearbeitet; er bringt auch umfangreiche Schulungserfahrung im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere für Betriebsräte, mit. Darüber hinaus vertritt er engagiert und qualifiziert im Individualarbeitsrecht, also im gesamten Schutzrecht für Arbeitnehmer.
Es ist uns schon immer ein besonderes Anliegen für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Sozialstaatsgebot einzutreten und dies mit unseren anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Menschenrechte versuchen wir in Wort und Tat zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Gerade Menschenrechte gehen in kriegerischen Zeiten verloren. Uns machen die immer näher herangerückten gravierenden Völkerrechtsverletzungen durch staatliche Aggressionen / Kriege schon als solche allergrößte Sorgen.
Klimawandel, korrekter wohl als Klimazerstörung zu bezeichnen, ist mittlerweile das größte Bedrohungsszenario, hierdurch entzieht sich die Menschheit global ihrer Existenzgrundlage. Es muss uns, immer auf der Basis von Recht und (internationalen) Verträgen sehr, sehr schnell gelingen, diese Zerstörung aufzuhalten. Schon heute verursachen Klimawandel und Kriege Fluchtbewegungen immensen Ausmaßes. Jeder dieser Flüchtigen hat (Menschen-) Rechte und einen Anspruch auf unsere Empathie. Im übrigen, und nur am Rande: Kriege schonen die Umwelt nicht, ihr CO2-Ausstoß trägt auf dem gesamten Globus zur Zerstörung bei.
ipo-gross, Dr. Claudia Gross, engagiert sich mit ihrer Tätigkeit im Rahmen der Organisationsentwicklung in Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und dem Öffentlichen Dienst, zur Optimierung und Qualifizierung von Belegschaften für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere im Arbeitsumfeld.
ipo-gross und gross::rechtsanwaelte verbinden weiter gemeinsame Aufgaben und Ziele, weshalb nicht nur familiär, sondern auch beruflich eng kooperiert wird.
Wir haben Verantwortung für unsere Kinder und Enkel. Sie sollen auch in Zukunft sicher und in geordneten, rechtsstaatlichen Verhältnissen leben.
Wir wünschen unseren Mandanten, Auftraggebern, Geschäftspartnern, Freunden und Kollegen schöne Weihnachtstage und einen Wechsel in das Jahr 2024, der uns hoffen lässt auf den dringend erforderlichen Wandel in so vielen existentiellen Bereichen.
ipo-gross durch Dr. Claudia Friedrich-Gross
gross::rechtsanwaelte durch Rechtsanwälte Roland Gross, Friedrich Casella, Constantin Waechter-Cardell und Dr. Wolfang Teske
Kontakt ist wichtig - Telefonstörung ist lästig
gross::rechtsanwaelte
In den letzten Wochen wurden wir verschiedentlich informiert, man könne uns auf dem Festnetz telefonisch nicht erreichen. Wir sind dem Problem nachgegangen und konnten mithilfe der Störungsstelle der Deutschen Telekom feststellen:
- Die Anrufer kamen aus sächsischen Behörden, vor allem Gerichten (wenn wir solche Anrufe verpassen, bedauern wir es ganz besonders, wissen es aber meist nicht).
- Der beauftragte Telekomtechniker hat unsere Anlage überprüft und festgestellt, dass hier keine Störung vorliegt.
- Es muss angenommen werden, dass die Behördenleitungen gestört sind.
- Der Techniker will dieses Problem weiter melden.
- Wir informieren die Rechtsanwaltskammer mit der Bitte, das Justizministerium und möglicherweise die GerichtspräsidentInnen über das möglicherweise sachsenweite Problem zu informieren.
- Außerdem versuchen wir, die Behörden zu unterrichten, von denen wir mittlerweile wissen, dass Anrufer ihres Hauses uns nicht erreichen konnten.
Wir sind für alle unsere AnruferInnen stets erreichbar - neben Festnetz auch über Handys und vor allem unserer E-Mail-Adresse leipzig@advo-gross.de. Sollte unser Büro zu üblichen Bürozeiten einmal nicht besetzt sein, schalten wir ein E-Büro ein, das Anrufe annimmt und die Information hierüber an uns weiterleitet.
Wenn der Kontakt nicht hergestellt werden kann, bitten wir um Information. Nur wenn eine Störung gemeldet wird, können wir auf Beseitigung hinwirken. Wir wären aber auch dankbar über eine Information, wenn die Störung ausfindig gemacht und behoben werden konnte. Auskünfte in unserer Kanzlei erteilt Herr RA Waechter-Cardell.
In diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Sie uns nicht erreichen konnten oder können.
Roland Gross Constantin Waechter-Cardell
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Aktuelle Entwicklung 2023
gross::rechtsanwaelte
Seit unserer letzten Neujahrsbotschaft an Mandanten und Freunde unserer Kanzlei haben wir - nicht nur geschockt durch Krieg und Klimawandel - unsere Homepage vernachlässigt, aber zwischenzeitlich an der weiteren Profilierung und Aufstellung von gross::rechtsanwaelte gearbeitet. Wir haben uns vorgenommen, Mandanten und Freunde, sowie Interessenten unserer Kanzlei wieder fortlaufend zu informieren - ein regelmäßiger Besuch unserer Homepage soll Sie ständig mit neuen Informationen und Angeboten versehen.
Auch wenn wir die Kanzleientwicklung als fortdauernden Prozess ansehen, können wir Ihnen nun einen Zwischenstand mitteilen:
Leider ausgeschieden ist Ende Oktober 2022 Frau Kollegin Anne-Kathrin Kiebel, die sich beruflich verändert hat. Wir sind der Kollegin weiterhin freundschaftlich verbunden und sind sicher, dass sie einen guten Weg mit besten Entwicklungen gehen wird.
Als Partner neu eingetreten in die Kanzlei sind
Rechtsanwalt Friedrich Casella,
der bisher anwaltlich in Berliner Anwaltskanzleien tätig war, die letzten Jahre in einer renommierten, arbeitsrechtlich auf die Vertretung von ArbeitnehmerInnen und Betriebsräten spezialisierten, Kanzlei;
sowie
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell,
der neben dem Arbeitsrecht schwerpunktmäßig auch strafrechtliche Angelegenheiten (Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen, Nebenklagevertretung, Strafanzeigen, strafrechtliche Beratung etc.) sowie - gerichtlich und außergerichtlich - zivilrechtliche Angelegenheiten (Forderungsverfolgung und -abwehr, Verkehrsunfall- und Versicherungs-recht etc.) vertritt.
Herr Rechtsreferendar Robert Toth absolviert bis Januar 2024 seine Anwaltsstation in unserer Kanzlei - und wir hoffen, dass wir ihn nach bestandenem Examen in unsere Kanzlei integrieren können. Herr Kollege Toth hat berufliche Erfahrungen insbesondere auch als Dozent von arbeitsrechtlichen Schulungen bei Arbeit und Leben, vor allem für Betriebsräte, in Sachsen-Anhalt und auch selbst als Betriebsratsvorsitzender.
Wir verstärken aktuell unser Angebot an arbeitsrechtlichen Schulungen sowohl in der Weiterbildung von Fachanwälten, wie auch auf betrieblicher und Unternehmensebene.
Rechtsanwalt Roland Gross wurde im Dezember 2022 für die Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2026 von der Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins, erneut, wie schon seit vielen Jahren, in den DAV-Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht berufen. Der Ausschuss beschäftigt sich im Vorfeld und während des Gesetzgebungsverfahrens mit arbeitsrechtlich relevanten Neuregelungen und berät das DAV-Präsidium und die gesetzgeberischen Gremien zur Neufassung arbeitsrechtlich relevanter Gesetze; darüber hinaus bemüht er sich um ständigen intensiven Austausch mit den Gerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie der arbeitsrechtlichen Wissenschaft.
Trotzdem trete ich, Rechtsanwalt Roland Gross, in meinem ehrenamtlichen Engagement etwas kürzer und habe Anfang des Jahres nach über zwei Jahrzehnten Tätigkeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen, darunter auch vielen Jahren im Präsidium und als Vizepräsident, nicht erneut kandidiert; ich hielt es auch für angezeigt, meine Tätigkeit im Gesetzgebungsausschuss Gebühren der Bundesrechtsanwaltskammer niederzulegen, um Platz für die nun auch erfolgte Nachberufung eines aktiven Vorstandskollegen der Rechtsanwaltskammer Sachsen freizumachen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, meine Funktionen in die Hände jüngerer Kolleginnen und Kollegen zu übergeben, von denen ich überzeugt bin, dass sie die wichtige Arbeit dieser anwaltlichen Selbstverwaltungs-organisation engagiert und qualifiziert fortsetzen. Natürlich beteilige ich mich weiter an der Kammertätigkeit, insbesondere auch den Auslandskontakten, und stehe als Berater und Gutachter vor allem zu Gebührenfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Auch die Fachanwaltsweiterbildung "Gebührenoptimierung im Arbeitsrecht" wird selbstverständlich fortgeführt.
Natter / Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, der von mir gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a.D. Dr. Eberhard Natter herausgegeben wird, wird nun in 3. Auflage, die Anfang 2024 erscheinen soll, vorbereitet.
Wir wollen stets unsere Mandantinnen und Mandanten optimal, erfolgreich und zu Ihrer Zufriedenheit vertreten. Deshalb sind wir in unserer Kanzlei auf dem neuesten Stand digital vernetzt. Technische Umstellungen durch unseren IT-Dienstleister im zurückliegenden Jahr haben uns viel Zeit und Nerven gekostet, worüber wir Kollegen gerne bei Interesse unterrichten - aber nun scheint alles zu funktionieren und es steigert unsere Leistungs-fähigkeit.
Wir sparen unseren Mandanten Wege und Zeit, indem wir Besprechungen auch und vorrangig per VideoCall oder telefonisch anbieten und wir führen unsere Akten papierlos. Die Kommunikation erfolgt auf digitalen Wegen im bestmöglich gesicherten Modus - nur selten und in Einzelfällen werden wir noch gebeten, den klassischen Postversand zu praktizieren, was wir natürlich auch noch können. Bei einer Mandatsanfrage helfen Sie uns und ermöglichen kurzfristige, informierte Besprechungen, wenn Sie von unserer Homepage Mandanten-Fragebögen und Unterlagen herunterladen und uns ausgefüllt übermitteln (siehe hierzu https://www.advo-gross.de/downloads ).
Mit der personellen Verstärkung und organisatorischen Optimierung fühlen wir uns gut aufgestellt für optimales anwaltliches Engagement zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten. Gerne laden wir Sie zu uns ein!
gross::rechtsanwaelte
Roland Gross Friedrich Casella Constantin Waechter-Cardell Dr. Wolfgang Teske
PROSIT 2023
- vorher freudenreiche Festtage -
Der Rückblick auf das Jahr 2022 ist belastend, zum Glück nicht nur, jedenfalls muss aber 2023 besser werden!
Wir wissen, dass wir, wenn überhaupt, immer weniger Zeit haben, um die Zerstörung unserer Erde aufzuhalten – es ist ein Drama, beschönigend „Klimawandel“ genannt. Die Internationale Gemeinschaft konnte sich in Klimakonferenzen auf die wissenschaftlich begründete Erkenntnis stützen, dass ein 1,5 Grad Celsius-Ziel der Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter nicht überschritten werden darf; ein Ziel, das schon bei größten Anstrengungen kaum noch einzuhalten ist und nach neueren Erkenntnissen dürfte selbst die Erwärmung um 1,5 Grad Celsius für den Globus zu viel sein.
Aber statt sich gemeinsam diesem globalen Schutzziel zu widmen, werden immer mehr Kriege geführt, nun auch, wenige hundert Kilometer an uns herangerückt, in der Ukraine, fast schon in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, bedrohlich, auch für uns, allemal. Das Völkerrecht erodiert und bietet keine Handhabe, um diesen archaischen Aggressionskrieg zu stoppen. Das Leid holt uns ein, es ist fast schon körperlich zu spüren – und sei es nur wegen heruntergedrehter Heiztemparaturen oder der kalten Dusche am Morgen, was täglich daran erinnert, wie wohl die Nacht in Kiew oder der Ostukraine gewesen sein mag, welchen Traumata Kinder im Alter unserer Enkel ausgesetzt sind. Und was das kostet – vor kurzem wurde noch von fehlenden Haushaltsmitteln gesprochen und nun jonglieren wir mit 3-stelligen Milliardenbeträgen im Mehrfach-„Wumms“. Und alles wird niedergedrückt durch einen gigantischen CO2-Fußabdruck, denn Kriege zerstören die Umwelt, sie sind per se auf Zerstörung und Töten ausgerichtet, negieren Kultur und Humanität ausgerichtet; im Übrigen wird keine der schweren Waffen, Raketenwerfer und all der kriegerischen Geräte, deren Bezeichnungen nun schon in aller Munde sind, „klimaneutral“ hergestellt oder mit „erneuerbaren Energien“ betrieben. Die Zerstörung der Welt wird so um ein Vielfaches beschleunigt.
Sehr viel Geld hat weltweit die Bekämpfung der Corona-Pandemie gekostet; bei uns jagt ein Rettungspaket das andere – und alle sind notwendig, um neben der Vermeidung noch zugespitzterer sozialer Verwerfungen auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Aber wie zahlen wir diese Hypotheken wieder ab? Schaffen wir das überhaupt oder hinterlassen wir den Schuldenberg unseren Nachkommen?
gross::rechtsanwaelte und ipo-gross sind einigermaßen, wenn auch mit Anstrengungen, durch die Pandemie mit ihren Lockdowns gekommen. Viele Termine und Veranstaltungen sind ausgefallen oder haben sich verzögert, was natürlich auch zu Einnahmeverlusten geführt hat.
Wir sind schwerpunktmäßig seit vielen Jahren in der Vertretung und der Betreuung von Kliniken und Pflegeinrichtungen, Chefärzten, Ärzten, Pflegepersonal und sonstigen Beschäftigten tätig. Wir konnten die enormen Belastungen und Anspannungen aus eigener Anschauung miterfahren, aber auch zur Lösung coronaspezifischer Beschäftigungsproblemen beitragen; u.a. haben wir kurz vor Weihnachten einen Sozialplan für ein größeres Altenpflegeheim, das zum Jahresende geschlossen wurde, abgeschlossen und es ermöglicht, dass die Schließung für Beschäftigte und Bewohner noch einigermaßen erträglich gestaltet wurde.
Wir waren aber auch zu einem Digitalisierungsschub veranlasst und habe gelernt, unser Angebot auf Online-Mandatsannahmen und Video-Besprechungen und -Verhandlungen bis hin zu digitalen Vorträgen und Schulungen zu erweitern. Wir führen unsere Akten elektronisch und kommunizieren überwiegend digital; die Papierakte ist abgeschafft. Unsere Mandanten erfahren, dass die Mandatsbesprechung oder digitale Verhandlung komfortabler sein kann als der Kanzleibesuch und dabei keine Abstriche in der Beratungs- und Vertretungsqualität erfolgen. OMA heißt unsere Online-Mandats-Annahme. Probieren Sie es aus.
Unser Leistungsangebot wollen wir im Rahmen eines anwaltlichen Co-Workings ausbauen. Wir sprechen Kolleginnen und Kollegen an, die sich mit ihrer Spezialisierung unserer Kanzlei anschließen wollen, getreu dem Motto: Gemeinsam sind wir stärker.
Die Hoffnung auf bessere Zeiten, ein besseres 2023, reicht nicht aus; es bedarf unser aller Einsatz für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, sozialen Zusammenhalt, demokratische und rechtsstaatliche Strukturen – national und international. Mit unserem Fachwissen, unseren beruflichen Erfahrungen und ehrenamtlichem Engagement bringen wir uns für diese Ziele weiterhin ein. Wir tun dies auch für unsere Enkel, die uns, das darf nicht unterschlagen werden, viel Freude und Glück bereiten.
Unseren Mandantinnen und Mandanten, den Freunden und Geschäftspartnern von gross::rechtsanwaelte und ipo-gross und allen, die an uns interessiert sind und ein Stück des Weges mit uns gehen, wünschen wir Gesundheit und Wohlergehen, schöne Erlebnisse und Begegnungen, sowie nur friedlich lösbare Konflikte, am besten aber stets ein harmonisches Umfeld. Bleiben Sie uns auch 2023 gewogen und in guter Verbindung mit uns. Und zunächst, wenn Sie diese Nachricht rechtzeitig erreicht, schöne, friedliche, freudvolle Weihnachtsfeiertage!
Roland Gross, Rechtsanwalt
mit Kanzleiteam gross::rechtsanwaelte
Dr. Claudia Gross
mit dem Team von ipo-gross
Aktuell im November
lost: Wir müssen leider mitteilen, dass Frau Rechtsanwältin Anne-Kathrin Kiebel, die Sie in den letzten Jahren bei uns kennen und schätzen lernen konnten, zum 31.10.2022 aus unserer Kanzlei ausgeschieden ist, um sich beruflich - außerhalb der Anwaltschaft - zu verändern. Wir verlieren eine sehr qualifizierte und engagierte Kollegin, der wir aber für ihre persönliche und berufliche Zukunft das Beste wünschen - und dass sie uns verbunden bleiben möge.
addition: In Bürogemeinschaft hat sich uns Rechtsanwalt Dr. iur, Dr. h.c. Günter Kröber, Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs a.D., ehemals Präsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen, angeschlossen.
join us: Um das auch für uns überraschende Ausscheiden von Frau Kollegin Kiebel kurzfristig kompensieren zu können, sind wir momentan auf der Suche nach personeller Unterstützung: Wir suchen vor allem AnwaltskollegInnen (m/w/d), mit umfassender juristischer Qualifikation, sowie rechtsdogmatischem Denkvermögen und arbeitsrechtlichem Interessensschwerpunkt, möglichst auch Erfahrung im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht. Wichtig sind für uns hohe und kreative juristische Kompetenz, Teamfähigkeit, ein Gespür für Interessenswahrnehmung und Empathie für unsere Mandanten. Für uns ist Anwalt mehr als ein Job!
Kontakt über RA Roland Gross, gerne per E-Mail ragross@advo-gross.de
Kontinuität: Selbstverständlich werden Mandate und sonstige Betreuungen durch gross::rechtsanwaelte fachlich qualifiziert und engagiert fortgeführt; wir stehen Ihnen uneingeschränkt mit unserer anwaltlichen Dienstleistung beratend und vertretend zur Verfügung.
downtime: Wegen Aktualisierung der Webservertechnik seitens des Providers war unsere Webseite für einige Tage leider nicht erreichbar. Wir danken unserer Agentur ARTTMEDIA für die schnelle Anpassung an die neue Umgebung, so dass Sie uns hier wieder wie gewohnt finden.
Recht :: Aktuell
Schulbibliothekarin erhält festen Job nicht; war das Bewerbungsverfahren falsch?
Leipziger Volkszeitung, 04.09.2024
Eine via Fördermaßnahme beschäftigte Frau hat eine Schulbibliothek in Leipzig-Grünau zu neuem Leben erweckt. Doch als sie sich auf eine ausgeschriebene feste Stelle bewarb, wurde sie abgewiesen - nach einem Bewerbungsverfahren, das ihr Anwalt als „absurd" und verfassungswidrig bezeichnet. Nun hat das Arbeitsgericht darüber befunden.
Leipzig. Ist eine Punktzahl aus einem Bewerbungsinterview relevanter als eine Top-Beurteilung, um einen Job in der Schulbibliothek zu bekommen? Eine Frage, die beim Verhandlungstermin beim Arbeitsgericht Leipzig nicht explizit gestellt wurde, aber dennoch aufkam. Eine per Fördermaßnahme in einer Schulbibliothek beschäftigte Frau hat dagegen geklagt, zu Unrecht als Bewerberin abgewiesen worden zu sein: Die Kriterien der Entscheidung seien „völlig absurd" und „eine Farce", wie ihr Anwalt es formuliert.
Die Vorgeschichte: Simone Möstel, 52 Jahre alt und Mutter von vier Kindern, arbeitete lange im kaufmännischen Bereich. Den Job gab sie zu Gunsten der Betreuung ihrer Kinder und pflegebedürftiger Angehöriger auf. Für einige Jahre war sie aus dem Arbeitsmarkt raus, eine Rückkehr in den alten Beruf nicht möglich. Vor drei Jahren stieß sie auf eine Anzeige für die Stelle in der Schulbibliothek.
Der Bestand war veraltet, und viele Kinder oder Eltern wussten von der Bücherei gar nichts.
Simone Möstel
Schulbibliothekarin
„Da ich eine hohe Affinität zu Büchern habe und sehr gern mit Kindern umgehe, hat mich das angesprochen", sagt sie. Sie bekam die auf drei Jahre befristete Stelle an der Friedrich-Fröbel-Grundschule in Grünau, die mit einem Landesförderprogramm für Langzeitarbeitslose verknüpft ist, um sie in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Es gab einiges zu tun. ,,Der Bestand war veraltet, und viele Kinder oder Eltern wussten von der Bücherei gar nichts", sagt Möstel. Vom ersten Arbeitstag am 1. Juli 2021 an kümmerte sich Mäste! um die Neustrukturierung. Inzwischen ist die Bibliothek im sozial prekären Stadtteil ein Vorzeige-Projekt. Mehrmals täglich finden Veranstaltungen zur Leseförderung statt, die Mitarbeiterin organisiert Lesenächte und Lesungen von Autorinnen, für den bundesweiten Vorlesetag konnte sie 13 Vorlese-Patinnen und -Paten gewinnen. Außerdem gelangen ihr Kooperationen mit dem Leselernverein Mentor e. V. sowie mit dem auf Bildung fokussierten KlimBamBora e. V.
Kinder zum Lesen animiert
98 Prozent der Schulkinder, viele davon mit Migrationsgeschichte, sind in der Bibliothek angemeldet, die meisten leihen sich inzwischen regelmäßig Bücher aus. Simone Mäste! bekam und bekommt viel Lob für ihr Engagement und eine Vertragsverlängerung bis Ende Juni 2026. Kinder- und Jugendbuchautorin Frauke Angel, die dort gastierte, betont: ,,In meinem wirklich großen Radius, den ich als Vorlesekünstlerin in Deutschland bespiele, bin ich seltenst einer so engagierten Schulbibliothekarin begegnet, die so hervorragende Arbeit macht." Offenbar wegen des Erfolgs wurde der Friedrich-Fröbel-Schule als einzige Leipziger Grundschule eine feste Stelle bewilligt, die im Mai ausgeschrieben wurde. Mäste! bewarb sich, um aus dem zweiten Arbeitsmarkt endlich wieder in den ersten zurückzukehren. Den Zuschlag bekam jemand anderes. Denn die Stadt als Arbeitgeber ließ keine Beurteilungen zu, sondern beschränkte sich auf Interviews, in denen individuelle Antworten offenbar unerwünscht waren.
Anwalt kritisiert Verfahren
„So etwas kann allenfalls ein Hilfsmittel sein, aber nicht alleiniges Auswahlverfahren", so Anwalt Roland Grass. Er wertet diesen Vorgang sogar als Verstoß gegen die Verfassung: ,,Ausschlaggebend sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung." Eine Frage habe gelautet, wie man bei heftigen Konflikten zwischen Schulkindern zu reagieren habe. Mäste! nannte einfühlsame und schon praktizierte Deeskalation durch Moderieren. Laut Antwortkatalog wäre richtig: das Lehrpersonal holen. ,,Dabei hätte meine Mandantin die Aufsichtspflicht verletzt", entgegnet Grass. ,,Sie hat einfach praxisorientiert geantwortet." Er kritisiert außerdem, dass die ausgewählte Bewerberin die Einstellungsvoraussetzungen wie ausreichend Erfahrung in Schulbibliotheken nicht erfülle, weil sie bislang gar nicht in dem Bereich gearbeitet habe. ,,Frau Mäste! hat voller Liebe und Herzblut die Bibliothek zum Leben erweckt und Kinder zum Lesen gebracht, besser geht es nicht", sagt eine Lehrerin der Schule, deren Leitung sich offiziell ohne Genehmigung des Schulamtes nicht äußern möchte. ,,Es wäre fatal, ihre große Erfahrung und Verdienste nicht zu berücksichtigen."
Was also gehört in die Waagschale, welches Kriterium ist entscheidend? Die Richterin am Arbeitsgericht betont, dass solidarische Bekundungen für Simone Mäste! via Lehrpersonal, Bibliotheksgästen oder Unterschriftenlisten nicht in die Urteilsfindung einfließen dürfen. Die Einstellung nur durch ein Interview nach vorgegebenem Schema vorzunehmen, kommentiert sie dagegen in der Verhandlung früh: ,,Da sehen wir große Bedenken, ob das so geht", sagt sie. Am vergangenen Freitag erfuhr Simone Mäste! das Urteil zum Eilverfahren: Das Amtsgericht untersagt der Stadt, die Stelle der Schulbibliothekarin mit einer anderen Person als ihr bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren zu besetzen; dieses soll im März 2025 stattfinden. Ob die Kommune, die auch die Kosten des Verfahrens trägt, in Berufung geht oder das Auswahlverfahren neu durchführt, ist derzeit nicht herauszubekommen, da sich die Stadt nicht zu laufenden Verfahren äußert. Anwalt Grass sagt: ,,Die Stadt wäre gut beraten, den zweiten Weg zu gehen." Die Klägerin ist erleichtert. ,,Ich freue mich, dass ich erst einmal gemeinsam mit meinem Team die sehr erfolgreiche Arbeit weiterführen kann."
LVZ, 04.09.2024
gross::rechtsanwaelte
Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Im Rahmen seiner beratenden Funktion im Gesetzgebungsverfahren hat RA Roland Gross nachfolgende Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit erarbeitet:
"Zur Begrenzung der Pandemiefolgen müssen einige Entscheidungen sehr kurzfristig getroffen werden, was auch zu extrem abgekürzten Stellungnahmefristen führen kann. Das damit gebräuchlich gewordene Abstimmungsprocedere, bei dem man sich in der Regel ohne Diskussion einer frühen Stellungnahme anschließt, verzichtet auf eine tiefgründige Erörterung und auch die Produktivität der Diskussion, also des Austauschs von Argumenten und Meinungen. Man gelangt zwar zu Beschlüssen, weniger aber zu Erkenntnissen über Regelungserfordernisse, sowie vor allem Regelungs- und Handlungsoptionen.
Es erscheint als zweifelhaft, dass die Funktionsfähigkeit der Arbeits-und Sozialgerichtsbarkeit derzeit gefährdet ist und eines (Sonder-)Gesetzes zu ihrer Sicherung bedarf. Man müsste zumindest zunächst abklopfen, ob und inwieweit mit dem vorhandenen prozessualen Instrumentarium Lösungen für derzeit oder absehbar in naher Zukunft auftretende Probleme gefunden werden können.
(Ein Beispiel: Am Arbeitsgericht X, das für mich derzeit schwer erreichbar ist, wird ein Gütetermin im Rahmen einer Videokonferenz (Skype), notfalls auch Telefonkonferenz, mit den Prozessbeteiligten durchgeführt, wobei ich meinen Mandanten zu mir in die Kanzlei lade. Wird eine Einigung erzielt, unterbreitet das Gericht diese als Vorschlag gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, anderenfalls wird formal ein Gütetermin anberaumt, dem sich unmittelbar der Kammertermin anschließt).
Der Gesetzentwurf und seine Begründung weist die Lücke, also den Regelungsbedarf, nicht auf. Richtig ist aber, dass die derzeitigen und wohl auch noch weiter anhaltenden umfangreichen Kontakt-und Reisebeschränkungen die zügige Durchführung von Gerichtsverfahren im Rahmen mündlicher Verhandlungen erschweren und Verfahren in den sensiblen Bereichen des Arbeits-und Sozialrechts unangemessen verzögern können; dies könnte insbesondere bei einer demnächst erwarteten Welle von Kündigungsschutzverfahren und auch kollektivrechtlichen Beteiligungsverletzungsverfahren zu unangemessenen Verzögerungen führen.
Zu den einzelnen Regelungen:
- Nach der Neuregelung von § 114 Abs. 1 ArbGG sollen ehrenamtliche Richter "an einer mündlichen Verhandlung von einem anderen Ort aus beiwohnen" können. Das Gesetz müsste zumindest dahingehend ergänzt werden, dass der ehrenamtliche Richter während der gesamten Verhandlungsdauer für die anderen Verfahrensbeteiligten in Bild und Ton sichtbar sein muss. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass der gesetzliche Richter während der gesamten Verhandlungsdauer - mitunter auch in wachem Zustand - an der Verhandlung teilnimmt. Ein Ansprechen des Richters über wechselseitig verbale und nonverbale Kommunikation wäre sowieso weitgehend eingeschränkt. Das Erfordernis der Regelung ist im Übrigen nicht einsichtig, denn die ehrenamtlichen Richter kommen in der Regel aus der Region, haben also nur eine geringe Anreise und können unter Schutzgesichtspunkten in ausreichendem Abstand platziert werden. Eine Verfahrensbeschleunigung wird durch diese Regelung nicht erzeugt.
- § 114 Abs. 2 ArbGG ermöglicht es Parteien, ihren Bevollmächtigten, Beiständen, Zeugen und Sachverständigen bei wechselseitiger Gewährleistung der Bild-und Tonübertragung "an einer mündlichen Verhandlung von einem anderen Ort aus teilzunehmen, sofern diese die technischen Voraussetzungen für die Bild-und Tonübertragung in zumutbarer Weise vorhalten können." Die Einschränkung "in zumutbarer Weise" ist nicht nur unbestimmt, sondern lässt überhaupt eine Einschränkung und damit Verwendungsfähigkeit eingeschränkter Bild-und Tonübertragung zu. Dies ist nicht akzeptabel.
Die Regelung bedarf zwingend eine Ergänzung, wie bei einer solchen virtuellen Verhandlung die Teilnahme der Öffentlichkeit gewährleistet wird (denkbar sein könnte die Durchführung der Verhandlung im Sitzungssaal, Übertragung der Verhandlung in den Sitzungssaal in Abwesenheit der Prozessbeteiligten o.ä.). Ein Verzicht auf oder nur selektive Zulassung von Öffentlichkeit ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar.
- Nach § 114 Abs. 3 ArbGG kann die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen werden, "wenn der erforderliche Gesundheitsschutz nicht anders zu gewährleisten ist". Der Gesundheitsschutz wird anders, erforderlichenfalls durch Umbauten, zu gewährleisten sein. Eine Anwendbarkeit dieser Regelung ist somit nicht ersichtlich. Abgesehen davon kann bereits nach der bisherigen Regelung im Güteverfahren die Öffentlichkeit auch „aus Zweckmäßigkeitsgründen“ ausgeschlossen werden und es sind weitere enumerativ aufgezählte Ausschließungsgründe vorhanden. Das Prinzip der Öffentlichkeit ist für die rechtsstaatliche Justizgewährung fundamental und darf nicht über unbestimmte Klauseln aufgeweicht oder gar (selbst nicht zeitweise) ausgesetzt werden.
- Die Ersetzung der Verkündung einer Entscheidung durch die Zustellung des Urteils bei Entscheidungen nach § 128 Abs. 2 ZPO stößt nicht auf Bedenken, erscheint aber unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung nicht als erforderlich.
- Es wird keine Notwendigkeit gesehen, die Klagefrist von § 4 S. 1 KSchG von 3 auf 5 Wochen zu verlängern. Überdies ist eine Frist von 5 Wochen ohne Vorbild in sonstigen Regelungen; eher nachvollziehbar könnte eine Frist von einem Monat sein. Die Verlängerung der Klagefrist verzögert die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung, die eigentlich einem besonderen Beschleunigungsinteresse sowohl des Arbeitnehmers wie auch des Arbeitgebers unterliegt.
Der Gesetzentwurf lässt nicht erkennen, zu welchem Zeitpunkt das Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt sein muss, um die verlängerte Klagefrist zu eröffnen; im Übrigen auch wie zu verfahren ist, wenn während der Klagefrist, also nach Ausspruch der Kündigung, die epidemischen Lage beendet ist - kommt es auf den Zeitpunkt der Abstimmung im Bundestag oder die Verkündung im BGBl. an?
Hinderungsgründe zur Klageerhebung innerhalb der bisherigen Dreiwochenfrist lassen sich über die Zulassung verspäteter Klagen gemäß § 5 KSchG beheben. Hierfür bedarf es an sich nicht einmal einer Gesetzesergänzung, wobei jedoch eine Klarstellung durchaus wünschenswert sein könnte.
- Die Ermöglichung von Video-und Telefonkonferenzsitzungen der Mindestlohnkommissionen und des Heimarbeitsausschusses stoßen nicht auf Bedenken."
gross::rechtsanwaelte
Die Rechtsschutzversicherung kündigt den Versicherungsvertrag - was tun?
Versicherungsverträge mit der Rechtsschutzversicherung können von beiden Vertragspartnern, dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, ordentlich zum Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden. Beide Vertragspartner haben auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn mindestens 2 Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten eingetreten sind und für diese Versicherungsschutz bestand. Diese Sonderkündigung bedarf keiner Begründung.
Für den Versicherungsnehmer ist eine Kündigung des Versicherungsvertrages, nachdem er gezwungen war, den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, beispielsweise weil der Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Abmahnung ausgesprochen und wenige Monate später das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, außerordentlich ärgerlich.
Man sollte dann zunächst prüfen, ob die Formalien ordnungsgemäß eingehalten wurden. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherer spätestens nach einem Monat aussprechen, nachdem er die Leistungspflicht für den zweiten oder einen weiteren Versicherungsfall bestätigt hat. Vor einer Klageerhebung gegen die Rechtschutzversicherung ist es empfehlenswert, den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten. Dies führt oft schneller und kostengünstiger zu einer Klärung.
Wenn man einmal bei einer Rechtsschutzversicherung gekündigt wurde, könnte es schwierig werden, einen neuen Vertrag bei einer anderen Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei Vertragsschluss wird gefragt, wie und warum der Vorvertrag gekündigt wurde. Um den neuen Vertrag nicht zu gefährden, sollte die Auskunft hierzu wahrheitsgemäß erteilt werden. Dann gibt es aber möglicherweise keinen neuen Vertrag oder nur einen solchen zu erhöhten Konditionen.
Alternativ kann man auch mit dem bisherigen Rechtsschutzversicherer verhandeln und diesen bewegen, die Kündigung zurückzunehmen, mit dem Versprechen, selbst eine Kündigung auszusprechen. Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag gekündigt hat, treten bei dem Neuabschluss eines Versicherungsvertrages mit einem anderen Versicherer die oben beschriebenen Probleme nicht auf.
Auch lässt sich oft mit dem Rechtsschutzversicherer über einen Fortbestand des Vertrages zu geänderten Konditionen verhandeln. Das könnte beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung, höhere Beiträge oder der Ausschluss von Risikobereichen, z.B. kein Verkehrsrecht, dafür weiterhin Arbeitsrecht, vereinbart werden.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auftretende Versicherungsfälle fallen noch unter den vertraglichen Schutz, so dass insoweit weiterhin die Altversicherung in Anspruch zu nehmen ist. Man sollte sich jedoch noch während der Laufzeit des Altvertrages, so frühzeitig wie möglich, um den Abschluss eines neuen Vertrages kümmern.
Immer wieder werden wir gefragt, ob wir eine Rechtsschutzversicherung empfehlen können - es soll ja Anwalts Lieblinge geben. In der Regel verweisen wir zur Information auf die Stiftung Warentest www.stiftung-warentest.de, die zuletzt im Mai 2019 Vertragskonditionen von Rechtsschutzversicherern geprüft hat.
gross::rechtsanwaelte
VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet
In den USA hat VW längst eingeräumt, seine Kunden über die Abgasemissionen der Fahrzeuge getäuscht zu haben. In Deutschland ist das bis heute nicht passiert. Hier wehrt sich VW weiterhin in hunderten Verfahren gegen die Begriffe der "unzulässigen" Abschalteinrichtung und stellt sich auf den Standpunkt, nicht getäuscht zu haben. Einfach zu bestreiten reicht aber vielen Gerichten nicht mehr und so überrascht es nicht, dass die Volkswagen AG zunehmend auch wegen sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt wird. So zuletzt durch das OLG Koblenz (Urt. v. 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18) oder das OLG Köln (Beschl. v. 03.01.2019, Az. 18 U 70/18).
Dies sind gute Nachrichten, denn anders als bei kaufrechtlichen Ansprüchen dürften die Ansprüche aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auch im Jahr 2019 noch lange nicht verjährt sein. Es empfiehlt sich also auch 4 Jahre nach den ersten Berichten über den VW-Abgasskandal seine Ansprüche fachmännisch prüfen zu lassen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
gross::rechtsanwaelte
14.06.2018
Schwerbehindertenschutz verstärkt
Nach der Neuregelung in § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX, die zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich und umfassend nach seiner Entschlussfassung zur Kündigung die Schwerbehindertenvertretung anhört. Die Schwerbehindertenvertretung soll in die Lage versetzt werden, die Interessen der schwerbehinderten Menschen sachgerecht zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, sowie auch auf die Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen. Die Interessen des betroffenen Mitarbeiters sind von der Schwerbehindertenvertretung frühzeitig wahrzunehmen, gerade auch im Hinblick auf ein beraten und unterstützen im Hinblick auf mögliche andere Beteiligungsverfahren.
Das Sächsische Landesarbeitsgericht ist mit dieser Entscheidung vom 08.06.2018 - 5 Sa 458/17 - weitgehend unserer Argumentation gefolgt und hat der Klage unserer Mandantin stattgegeben. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - die Entscheidung des Landesarbeitsgericht aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen, wo dann nach materieller Prüfung durch das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.08.2019 - 5 Sa 458/17 - ein für die Klägerin obsiegendes Urteil ergangen ist.
Roland Gross, RA + FAfArbR