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Kranken (Beamten) bleibt Urlaubsanspruch erhalten

Der Europäische Gerichtshof hatte am 20.01.2009 entschieden, dass Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer auch dann erhalten bleiben, wenn der Urlaub wegen langzeitiger Erkrankung  nicht genommen werden konnte (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 – C 350/06 -, NJW 2009, 495).

Der Europäische Gerichtshof hatte am 20.01.2009 entschieden, dass Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer auch dann erhalten bleiben, wenn der Urlaub wegen langzeitiger Erkrankung  nicht genommen werden konnte (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 – C 350/06 -, NJW 2009, 495). Dies bedeutet, dass der Jahresurlaub auch noch in einem der Folgejahre, sobald Genesung eingetreten ist, zu gewähren ist oder aber es besteht ein Abgeltungsanspruch hinsichtlich des Urlaubs. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 21.09.2009 unter dem Aktenzeichen 6 B 1236/09 befunden, dass diese Regel, die auf einer Europäischen Richtlinie beruht, auch für Beamte gilt. Auch ihnen bleibt also der Urlaub erhalten.

Nähere Auskünfte zum Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern und Beamten erteilen bei gross::rechtsanwaelte Rechtsanwältin Kerstin Holliger und Rechtsanwalt Roland Gross.

Nach Kündigung von Kapitallebensversicherung können Zahlungsansprüche gegen den Lebensversicherer bestehen

Das Landgericht Hamburg hat in mehreren aktuellen Urteilen vom 20.11.2009 (Az. 324 O 1116/07, 324 O 1136/07, 324 O 1153/07) zu Klauseln der Lebensversicherer Deutscher Ring, Hamburg‑Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) entschieden, dass die von den Versicherungen nach Kündigung ausgewiesenen Rückkaufswerte zu niedrig sind. Dem Versicherungsnehmer stehen Ansprüche auf weitere Zahlung gegen den Lebensversicherer zu.

Das Landgericht Hamburg hat in mehreren aktuellen Urteilen vom 20.11.2009 (Az. 324 O 1116/07, 324 O 1136/07, 324 O 1153/07) zu Klauseln der Lebensversicherer Deutscher Ring, Hamburg‑Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) entschieden, dass die von den Versicherungen nach Kündigung ausgewiesenen Rückkaufswerte zu niedrig sind. Dem Versicherungsnehmer stehen Ansprüche auf weitere Zahlung gegen den Lebensversicherer zu.

Damit folgt das Landgericht der von den dortigen Klägern vertretene Auffassung, dass die Versicherungsbedingungen unverständlich und deshalb unwirksam sind.

Damit ist das Versicherungsunternehmen nicht berechtigt, die vollen Abschlusskosten zu verrechnen. Auch ein Stornoabzug, wie er regelmäßig von den Versicherern vorgenommen wird, ist nicht erlaubt.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg stützt sich auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofes schon aus dem Jahr 2005. Es dürfte auch für Versicherungsbedingungen anderer Lebensversicherer anwendbar sein.

Wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung kündigen, sollten Sie prüfen lassen, ob der vom Versicherer ausgewiesene Rückkaufswert tatsächlich der Rechtsprechung entspricht. Die Kündigung von Versicherungen erfolgt regelmäßig dann, wenn Liquidität benötigt wird. Es gibt keinen Grund, Geld zu verschenken. Für weitere Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Tino Drosdziok bei gross::rechtsanwaelte gern zur Verfügung.

Sparkasse bietet geschädigten Anlegern in Lehman Zertifikate außergerichtlich Entschädigung an

Vor kurzem hat nun auch die Frankfurter Sparkasse nach der Sparkasse Hannover und der Hamburgischen Sparkasse ein Angebot zur Entschädigung von Anlegern, die Zertifikate der insolventen Lehman Brothers Gruppe gekauft haben, vorgelegt. Die Frankfurter Sparkasse bietet an, die Wertpapiere für die Hälfte des Nominalwertes zurückzukaufen.

Vor kurzem hat nun auch die Frankfurter Sparkasse nach der Sparkasse Hannover und der Hamburgischen Sparkasse ein Angebot zur Entschädigung von Anlegern, die Zertifikate der insolventen Lehman Brothers Gruppe gekauft haben, vorgelegt. Die Frankfurter Sparkasse bietet an, die Wertpapiere für die Hälfte des Nominalwertes zurückzukaufen.

Dieses Angebot ist ein erster Schritt in die richtige Richtung und wird sicher verhindern, dass viele Anleger leer ausgehen bzw. eine Prozesslawine bei den Gerichten eingeht. Es sollte trotzdem geprüft werden, ob die Aussichten eines Klageverfahrens nicht so günstig sind, dass man in einem gerichtlichen Verfahren mit der Realisierung des gesamten Schadenersatzes rechnen kann.

Für Fragen im Zusammenhang mit Anlagen in inzwischen wertlose Zertifikate steht Ihnen Rechtsanwalt Tino Drosdziok gern zur Verfügung.