Neues :: aus der Kanzlei
Nomos Handkommentar Arbeitsgerichtsgesetz
Die 3. Auflage des Hk-ArbGG befindet sich im Druck; für den 27.02.2025 kündigt der Verlag das Erscheinen an. Danke an Kollegen Natter und alle AutorInnen, die Tolles geleistet haben.


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Recht :: Aktuell
Die Rechtsschutzversicherung kündigt den Versicherungsvertrag - was tun?
Versicherungsverträge mit der Rechtsschutzversicherung können von beiden Vertragspartnern, dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, ordentlich zum Ablauf der Vertragsdauer gekündigt werden. Beide Vertragspartner haben auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn mindestens 2 Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten eingetreten sind und für diese Versicherungsschutz bestand. Diese Sonderkündigung bedarf keiner Begründung.
Für den Versicherungsnehmer ist eine Kündigung des Versicherungsvertrages, nachdem er gezwungen war, den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen, beispielsweise weil der Arbeitgeber eine ungerechtfertigte Abmahnung ausgesprochen und wenige Monate später das Arbeitsverhältnis gekündigt hat, außerordentlich ärgerlich.
Man sollte dann zunächst prüfen, ob die Formalien ordnungsgemäß eingehalten wurden. Die außerordentliche Kündigung muss der Versicherer spätestens nach einem Monat aussprechen, nachdem er die Leistungspflicht für den zweiten oder einen weiteren Versicherungsfall bestätigt hat. Vor einer Klageerhebung gegen die Rechtschutzversicherung ist es empfehlenswert, den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten. Dies führt oft schneller und kostengünstiger zu einer Klärung.
Wenn man einmal bei einer Rechtsschutzversicherung gekündigt wurde, könnte es schwierig werden, einen neuen Vertrag bei einer anderen Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei Vertragsschluss wird gefragt, wie und warum der Vorvertrag gekündigt wurde. Um den neuen Vertrag nicht zu gefährden, sollte die Auskunft hierzu wahrheitsgemäß erteilt werden. Dann gibt es aber möglicherweise keinen neuen Vertrag oder nur einen solchen zu erhöhten Konditionen.
Alternativ kann man auch mit dem bisherigen Rechtsschutzversicherer verhandeln und diesen bewegen, die Kündigung zurückzunehmen, mit dem Versprechen, selbst eine Kündigung auszusprechen. Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag gekündigt hat, treten bei dem Neuabschluss eines Versicherungsvertrages mit einem anderen Versicherer die oben beschriebenen Probleme nicht auf.
Auch lässt sich oft mit dem Rechtsschutzversicherer über einen Fortbestand des Vertrages zu geänderten Konditionen verhandeln. Das könnte beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung, höhere Beiträge oder der Ausschluss von Risikobereichen, z.B. kein Verkehrsrecht, dafür weiterhin Arbeitsrecht, vereinbart werden.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist auftretende Versicherungsfälle fallen noch unter den vertraglichen Schutz, so dass insoweit weiterhin die Altversicherung in Anspruch zu nehmen ist. Man sollte sich jedoch noch während der Laufzeit des Altvertrages, so frühzeitig wie möglich, um den Abschluss eines neuen Vertrages kümmern.
Immer wieder werden wir gefragt, ob wir eine Rechtsschutzversicherung empfehlen können - es soll ja Anwalts Lieblinge geben. In der Regel verweisen wir zur Information auf die Stiftung Warentest www.stiftung-warentest.de, die zuletzt im Mai 2019 Vertragskonditionen von Rechtsschutzversicherern geprüft hat.
gross::rechtsanwaelte
VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet
In den USA hat VW längst eingeräumt, seine Kunden über die Abgasemissionen der Fahrzeuge getäuscht zu haben. In Deutschland ist das bis heute nicht passiert. Hier wehrt sich VW weiterhin in hunderten Verfahren gegen die Begriffe der "unzulässigen" Abschalteinrichtung und stellt sich auf den Standpunkt, nicht getäuscht zu haben. Einfach zu bestreiten reicht aber vielen Gerichten nicht mehr und so überrascht es nicht, dass die Volkswagen AG zunehmend auch wegen sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt wird. So zuletzt durch das OLG Koblenz (Urt. v. 12.06.2019, Az. 5 U 1318/18) oder das OLG Köln (Beschl. v. 03.01.2019, Az. 18 U 70/18).
Dies sind gute Nachrichten, denn anders als bei kaufrechtlichen Ansprüchen dürften die Ansprüche aus einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auch im Jahr 2019 noch lange nicht verjährt sein. Es empfiehlt sich also auch 4 Jahre nach den ersten Berichten über den VW-Abgasskandal seine Ansprüche fachmännisch prüfen zu lassen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
gross::rechtsanwaelte
14.06.2018
Schwerbehindertenschutz verstärkt
Nach der Neuregelung in § 95 Abs. 2 S. 3 SGB IX, die zum 30.12.2016 in Kraft getreten ist, ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich und umfassend nach seiner Entschlussfassung zur Kündigung die Schwerbehindertenvertretung anhört. Die Schwerbehindertenvertretung soll in die Lage versetzt werden, die Interessen der schwerbehinderten Menschen sachgerecht zu vertreten und ihnen beratend und helfend zur Seite zu stehen, sowie auch auf die Willensbildung des Arbeitgebers Einfluss zu nehmen. Die Interessen des betroffenen Mitarbeiters sind von der Schwerbehindertenvertretung frühzeitig wahrzunehmen, gerade auch im Hinblick auf ein beraten und unterstützen im Hinblick auf mögliche andere Beteiligungsverfahren.
Das Sächsische Landesarbeitsgericht ist mit dieser Entscheidung vom 08.06.2018 - 5 Sa 458/17 - weitgehend unserer Argumentation gefolgt und hat der Klage unserer Mandantin stattgegeben. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - die Entscheidung des Landesarbeitsgericht aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurück verwiesen, wo dann nach materieller Prüfung durch das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 20.08.2019 - 5 Sa 458/17 - ein für die Klägerin obsiegendes Urteil ergangen ist.
Roland Gross, RA + FAfArbR