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"Umkleidezeit ist Arbeitszeit"

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 20.09.2017 zu Az. 20 Sa 1571/16 entschieden, "dass die unter Ausschöpfung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Klägers (Zugchef im Fernverkehr der DB) erforderlichen Zeiten des An-und Ablegens der Unternehmensbekleidung im Betrieb einschließlich der dabei veranlassten Wegezeiten als Bestandteil der von derBeklagten geschuldeten tariflichen Regelarbeitszeit vergütungspflichtig sind."

Compliance und CSR - cororate social responsibility

Der Begriff Compliance geistert schon seit einigen Jahren durch die Arbeitswelt und Fachliteratur des Arbeitsrechts. Compliance-Beauftragte sprießen in Unternehmen wie Pilze aus dem Boden. Dabei verbirgt sich unter dieser neuen Bezeichnung keine neue Erfindung. Compliance bezeichnet lediglich die Selbstverpflichtung eines Unternehmens, dass  bestehende Gesetze, Regeln und unternehmensinterne Richtlinien beachtet werden –eigentlich eine Selbstverständlichkeit-. Compliance–Beauftragte überprüfen diese Regeltreue unternehmensintern. Die Unternehmenswelt kann mit dieser Strategie also ihr Bild der Rechtschaffenheit aufpolieren.

Doch was verbirgt sich unter dem sperrigen englischen Begriff Corporate Social Responsibility (CSR)? CSR umschreibt die Verantwortung von Unternehmen und deren freiwillige Selbstverpflichtung zur ökologischen, ethischen und sozialen Nachhaltigkeit, kurz es handelt sich um unternehmerische Gesellschaftsverantwortung bzw. um die selbst auferlegte Unternehmensethik. Unter CSR fällt damit auch Compliance.

Die Sinnhaftigkeit der CSR-Regelungen wird besonders deutlich am Beispiel von Lieferketten. Jeder unternehmerische Auftraggeber kann durch seine Anforderungen Kinderarbeit und einstürzende Fabrikhallen in Bangladesch oder Pakistan aktiv verhindern.

Die EU verrechtlicht CSR nun im Ansatz mit der sog. Reporting-Richtlinie 2014/95/EU. Größere Unternehmen (mit mehr als 500 Mitarbeitern) werden dann verpflichtet, über ihre CSR-Aktivitäten öffentlich zu berichten. Die Richtlinie muss bis Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden, so dass ihre Regelungen ab dem Geschäftsjahr 2017 rechtsverbindlich sein werden.

In unserer Kanzlei sehen wir mit der Umsetzung dieser Richtlinie für Unternehmen eine große Chance. Durch die Offenlegung nichtfinanzieller Aspekte wird nun in viel stärkerem Maße ökologisch und ethisch-soziales Wirtschaften in die Unternehmensbewertung einfließen.

Auch in unserer Kanzlei arbeiten wir an hohen CSR-Standards und setzen diese im Alltag um. Ein konkretes Beispiel stellt unser nahezu kompletter Verzicht auf die Versendung von Papierdokumenten dar. Stattdessen nutzen wir – auch in der Korrespondenz mit Behörden und Gerichten – die elektronische Versendung. Wir sind uns bewusst, dass wir mit unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen über unsere originäre Rechtsberatung und -vertretung hinaus Einfluss auf unser soziales Miteinander und unsere Umwelt haben können.

Haben Sie Fragen, wie

  • Sie als Unternehmer CSR-Regelungen oder Compliance in Ihrem Unternehmen umsetzen,

  • Sie als Betriebsrat hierbei Einfluss nehmen oder  

  • Sie als einzelner Mitarbeiter hierbei mitwirken können,

dann sprechen Sie uns an.

Anne Sachse

Rechtsanwältin