Neues :: aus der Kanzlei
„Häutung“ bei gross::rechtsanwaelte
- Ab Ende 2022 wurde die Planung verfolgt, durch die Aufnahme mehrerer Kollegen perspektivisch nicht nur die Beratungs- und Vertretungsbereiche zu erweitern, sondern den jüngeren Kollegen auch die künftige Kanzleiführung zu überlassen. Die Kollegen haben die ihnen übertragenen Bereich erfolgreich ausgebaut und werden von den von ihnen betreuten Mandanten für ihr qualifiziertes Engagement geschätzt. Nun haben sich, nach Kollegen Wächter-Cardell, der sich ab Februar 2025 einer Bürogemeinschaft von Strafverteidigern angeschlossen hat, auch die Kollegen Casella und Toth zur Gründung einer eigenständigen Anwalts-GbR entschieden. Die Trennung wurde bereits zum 15.3.2025 vollzogen; zum 30.4.2025 verlassen wir die Kanzleiräumlichkeiten in der Milchinsel. Den jeweils von den Kollegen betreuten Mandanten wurde im Sinne der Mandatskontinuität nahegelegt, bei dem Sie jeweils betreuenden Anwalt zu bleiben und ggf. mit diesem auch in dessen neue Kanzlei zu wechseln. Zusätzliche Kosten für die Mandanten entstehen dadurch nicht.
Die den Mandanten zum 15.3.2025 erteilten Vergütungsrechnungen sind an gross::rechtsanwaelte auszugleichen.
- gross::rechtsanwaelte zieht um – neue Anschrift (ab 1.5.2025):
Marienbrunnenstr. 4, 04299 Leipzig (am Völkerschlachtdenkmal)
Sämtliche sonstigen Kontaktdaten bleiben unverändert, also:
leipzig@advo-gross.de
- www.advo-gross.de –
Tel. 0341-98462-0
Fax 0341-98462-24 -
Unter der neuen Anschrift schließen wir uns zu einer Bürogemeinschaft zusammen mit
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Igor Münter
www. rechtsanwalt-muenter.de.Wir können auf diese Weise einige Jahrzehnte Erfahrung und umfassende Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Beratung, Schulung und Vertretung zugunsten unserer Mandanten bündeln.
- Mit dem Umzug versuchen wir konsequent unsere Kanzleiorganisation weiter zu digitalisieren und noch effizienter zu gestalten:
- Wir wollen stets erreichbar sein – sind aber nicht jederzeit ansprechbar/rücksprachefähig
Demnach sind „Öffnungszeiten“ der Kanzlei oder „Bürozeiten“ bzw. „Telefonfenster“ nicht erforderlich; ein ständig präsentes Sekretariat besetzen wir nicht. Melden Sie sich „jederzeit“, am Besten per Email, SMS, möglichst nicht per whatsApp, unter kurzer Angabe Ihres Anliegens und wann Sie am Besten für eine Rückmeldung/einen Rückruf erreichbar sind; geben Sie möglichst unser Aktenzeichen oder den Hinweis „Mandatsanfrage“ bzw. „neues Mandat“ an. Für telefonisch vorgetragene Anliegen leiten wir auf ein E-Büro um, das Ihr Anliegen aufnimmt und an uns weiterleitet. Wir rufen Sie, sobald es uns möglich ist, zurück bzw. bearbeiten Ihr Anliegen – bitte hinterlassen Sie unser Aktenzeichen und Ihre Rückrufnummer oder Rückmelde(mail)adresse. So erreichen Sie uns zuverlässig noch schneller als bisher.
- Kontakt stets – bitte nur in Notfällen über unsere Handy-Nummern
Aus unseren Handynummern machen wir meist kein Geheimnis – schließlich dient das Handy der Kontaktpflege. Das Handy ist aber auch nicht der offizielle Mandats- und Bürozugang, denn es macht sich bemerkbar, auch wenn wir im Termin, in Besprechungen oder intensiven Bearbeitungen sind – dann stört es (bedenken Sie: Auch Sie wollen sicherlich nicht, dass bei unserer Tätigkeit für Sie wir von einem Fremdanrufer abgelenkt werden). Wenn Sie uns unaufgefordert über Handy anrufen, kann es auch sein, dass wir selbst unterwegs oder anderweitig - womöglich gar privat - beschäftigt sind. Dann können wir unter Umständen keine Notiz zur Akte nehmen; worst case: Ihr Anliegen wird vergessen oder geht anderweitig unter. Nutzen Sie also bitte außerhalb von dringenden Fällen die sonstigen Kontaktmöglichkeiten Email, SMS, Anruf auf Festnetz (ggf. mit Rufweiterleitung)
- Besprechung gerne digital
Wir beraten und vertreten deutschlandweit, gelegentlich auch über Landesgrenzen hinaus. Dabei haben wir Erfahrungen sammeln können, dass persönliche Besprechungstermine für unsere Mandanten und uns oft unnötig Zeit und Wege kosten, die sich mit gleichen oder besseren Ergebnissen vermeiden lassen, indem wir zunächst die technischen Möglichkeiten ausschöpfen: ausführliches Telefonat, VideoCall, Teams- oder Webex-Meeting. Wenn das nicht ausreichen sollte, können wir immer noch ein Treffen vereinbaren. Wenn auf Ihrer Seite mehrere Teilnehmer eingebunden sind, können wir Sie, ein professionelles Umfeld vorausgesetzt, auch gerne aufsuchen.
- Webakte/Mandatskommunikation
Wenn Sie uns ein Mandat übertragen wollen, bieten wir Ihnen zunächst an, für Sie eine Webakte einzurichten, über die Sie uns Informationen in einem gesicherten Modus übermitteln und über die wir wechselseitig miteinander kommunizieren können; in der Mandatsbearbeitung wird unsere elektronische Akte in der Webakte weitgehend gespiegelt, sodass Sie stets zeitnah über den Bearbeitsstand unterrichtet sind. Sie erhalten darüber hinaus einige Mandatsunterlagen, u.a. Vollmacht und Mandantenfragebögen, mit denen wir einige Stammdaten abfragen. In der Webakte können Sie uns Ihre Unterlagen zur Verfügung stellen, sodass wir uns vor Besprechungen und Telefonaten vorbereiten können.
- Wir wollen stets erreichbar sein – sind aber nicht jederzeit ansprechbar/rücksprachefähig
gross::rechtsanwaelte versteht sich weiter als moderne Kanzlei, die Digitalisierung und, perspektivisch, KI zur komfortablen und effizienten Unterstützung unserer engagierten anwaltlichen Beratung und Vertretung einsetzt. Unsere umfangreichen und tiefgehenden Kenntnisse sowie langjährigen Erfahrungen, insbesondere in allen Bereichen des Arbeitsrechts, setzen wir für die wohlverstandenen Interessen unserer Mandanten ein und hoffen, jeweils optimale Ergebnisse, erfolgreich und zur Zufriedenheit unserer Mandanten erzielen zu können.
Bleiben Sie uns gewogen und verbunden!
Roland Gross
Rechtsanwalt

Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Nervenkrieg um Babytrage
US-Unternehmen will Gohliser Online-Händlerin in die Knie zwingen
Anett Löwe spricht von einem „Nervenkrieg“, ihr Anwalt nennt es eine „Prozessschlacht“. Seit 15 Monaten liegt die Leipziger-Online-Händlerin mit einem weltwert operierenden US-Unternehmen in Clinch. Für die 40-Jährige, die nach 12 Jahren Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt hat, steht die geschäftliche Existenz auf dem Spiel.
„Vor ein paar Jahren habe ich noch von Hartz IV gelebt“, erzählt die Gohliserin. Mit der Geburt Ihrer Tochter vor vier Jahren dann die Geschäftsidee – der Verkauf von ergonomischen Babytragen eines großen US-Herstellers. Sie baute Vertriebsstrukturen auf, stieg in den Online-Versand ein. In den besten Zeiten verkaufte Löwe mehr als 20 Babytragen pro Tag. „Ich habe mich regelrecht nach oben gekämpft“, sagt sie stolz. Doch dann, im Juli 2007, änderte der Mutterkonzern seine Vertriebstruktur. Die bisherige Generalimporteurin wurde ausgebootet und kleine Händler wie Anett Löwe, die das Produkt aus Übersee hierzulande überhaupt bekannt gemacht hatten, wurden nicht mehr beliefert. Vielleicht waren sie den Amerikanern zu erfolgreich geworden: Nicht wenige meinten, dass die Unternehmenszentrale die satten Gewinne in Deutschland ganz allein einstreichen wollte und nur deshalb die Händler vor Ort mit einem Schlag vom Nachschub abschnitt. Löwe und die anderen Händler versuchten sich vor dem nahenden Ruin zu retten:
Sie verkauften eine neue Kindertrage, geschaffen von der bisherigen Generalimporteurin. Dank des guten Vertriebsnetzes avancierte das Produkt zum Renner, die Verkaufszahlen waren so gut wie zu vor. Spätestens da war für die Amerikaner offenbar der Punkt erreicht, an dem sie die Konkurrenz nur noch hinweg fegen wollen: Sie überzogen Löwe und viele andere Online-Händler mit Abmahnungen wegen angeblichen Verstößen gegen Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, drohten mit Klagen. „Ich war die einzige, die sich dagegen zur Wehr gesetzt hat“, erklärt Löwe. „Die Gegenseite verfolgt die Strategie, durch ihre Finanzkraft die Kontrahenten in die Knie zu zwingen. Das schreckt viele ab.“ Für den ungleichen Kampf setzte Löwe alles auf eine Karte, streckte mehr als 15 000 EURO an Prozesskosten vor. Sieben Gerichtsverfahren musste ihr Rechtsanwalt Michael Hummel von der Kanzlei Gross für sie ausfechten. „Frau Löwe ist aus allen sieben Prozessen in erster Instanz siegreich hervor gegangen“, berichtet Hummel. Ihr Geschäft läuft so gut, dass Anett Löwe vorigen Monat im Eutritzscher Zentrum sogar ihren ersten eigenen Laden eröffnen konnte. So ganz ausgestanden ist der Nervenkrieg, die Prozessschlacht allerdings noch nicht: In zwei Fällen haben die Amerikaner Berufung eingelegt, eine Entscheidung fällt im Februar. LVZ, 28.10.2008
Schadensersatzansprüche für Geschädigte der Lehman-Brothers-Pleite
gross::rechtsanwaelte sind beauftragt, Schadenersatzansprüche gegen Banken durchzusetzen, die wertlos gewordene Zertifikate der bankrotten amerikanischen Bank Lehman Brothers Inc. an ihre ahnungslosen Kunden vermittelt haben. Rechtsanwalt Tino Drosdziok, für unsere Kanzlei tätig im Bank- und Kapitalmarktrecht, sagt dazu:
"Im konkreten Fall hat die Dresdner Bank AG, ohne auf die Risiken des Totalverlustes bei Insolvenz des Emittenten hinzuweisen, den Erwerb derartiger Zertifikate (WKN: DE000A0MJHE1) empfohlen. Die regelmäßig geschuldete anleger- und anlagegerechte Beratung wurde bei der Empfehlung von Zertifikaten nur unzureichend erbracht.
Davon abgesehen, dass Derivate (wie zum Beispiel Zertifikate und Optionsscheine) hoch komplexe Finanzprodukte sind, die einem konservativen Anleger per se nicht empfohlen werden sollten, wurde auf die mit diesen Produkten einhergehende Risiken oft überhaupt nicht hingewiesen. Die Anleger wissen in den meisten Fällen weder, welche Zertifikate welches Emittenten sie im Depot haben, noch wie diese Zertifikate funktionieren." Betroffen sind auch Kunden der Commerzbank AG und verschiedener Sparkassen. Wir werden an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen berichten.
Rechtsschutzversicherungen müssen auch bei Kündigungsandrohung zahlen
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 19.11.2008 (Aktenzeichen: IV ZR 305/07) seine ständige Rechtsprechung bestätigt, dass bereits bei Androhung einer Kündigung die Rechtsschutzversicherer die Vergütung eines eingeschalteten Rechtsanwaltes übernehmen müssen.
Maßgeblich ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur die Frage, ob der Versicherungsnehmer den Vorwurf eines Rechtsverstoßes durch den Gegner objektiv begründen kann. Dies ist bei der widerrechtlichen Androhung einer Kündigung der Fall. Diese Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichtes zeigt einmal mehr, dass eigentliche Selbstverständlichkeiten von den Rechtsschutzversicherern oft nicht anerkannt werden. Es lohnt sich also in jedem Fall, die Absage eines Rechtsschutzversicherers kritisch zu überprüfen. Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Tino Drosdziok, tätig im Versicherungsrecht, gern zur Verfügung.