Newsarchiv
Neues :: aus der Kanzlei
„Häutung“ bei gross::rechtsanwaelte
- Ab Ende 2022 wurde die Planung verfolgt, durch die Aufnahme mehrerer Kollegen perspektivisch nicht nur die Beratungs- und Vertretungsbereiche zu erweitern, sondern den jüngeren Kollegen auch die künftige Kanzleiführung zu überlassen. Die Kollegen haben die ihnen übertragenen Bereich erfolgreich ausgebaut und werden von den von ihnen betreuten Mandanten für ihr qualifiziertes Engagement geschätzt. Nun haben sich, nach Kollegen Wächter-Cardell, der sich ab Februar 2025 einer Bürogemeinschaft von Strafverteidigern angeschlossen hat, auch die Kollegen Casella und Toth zur Gründung einer eigenständigen Anwalts-GbR entschieden. Die Trennung wurde bereits zum 15.3.2025 vollzogen; zum 30.4.2025 verlassen wir die Kanzleiräumlichkeiten in der Milchinsel. Den jeweils von den Kollegen betreuten Mandanten wurde im Sinne der Mandatskontinuität nahegelegt, bei dem Sie jeweils betreuenden Anwalt zu bleiben und ggf. mit diesem auch in dessen neue Kanzlei zu wechseln. Zusätzliche Kosten für die Mandanten entstehen dadurch nicht.
Die den Mandanten zum 15.3.2025 erteilten Vergütungsrechnungen sind an gross::rechtsanwaelte auszugleichen.
- gross::rechtsanwaelte zieht um – neue Anschrift (ab 1.5.2025):
Marienbrunnenstr. 4, 04299 Leipzig (am Völkerschlachtdenkmal)
Sämtliche sonstigen Kontaktdaten bleiben unverändert, also:
leipzig@advo-gross.de
- www.advo-gross.de –
Tel. 0341-98462-0
Fax 0341-98462-24 -
Unter der neuen Anschrift schließen wir uns zu einer Bürogemeinschaft zusammen mit
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Igor Münter
www. rechtsanwalt-muenter.de.Wir können auf diese Weise einige Jahrzehnte Erfahrung und umfassende Kenntnisse in der arbeitsrechtlichen Beratung, Schulung und Vertretung zugunsten unserer Mandanten bündeln.
- Mit dem Umzug versuchen wir konsequent unsere Kanzleiorganisation weiter zu digitalisieren und noch effizienter zu gestalten:
- Wir wollen stets erreichbar sein – sind aber nicht jederzeit ansprechbar/rücksprachefähig
Demnach sind „Öffnungszeiten“ der Kanzlei oder „Bürozeiten“ bzw. „Telefonfenster“ nicht erforderlich; ein ständig präsentes Sekretariat besetzen wir nicht. Melden Sie sich „jederzeit“, am Besten per Email, SMS, möglichst nicht per whatsApp, unter kurzer Angabe Ihres Anliegens und wann Sie am Besten für eine Rückmeldung/einen Rückruf erreichbar sind; geben Sie möglichst unser Aktenzeichen oder den Hinweis „Mandatsanfrage“ bzw. „neues Mandat“ an. Für telefonisch vorgetragene Anliegen leiten wir auf ein E-Büro um, das Ihr Anliegen aufnimmt und an uns weiterleitet. Wir rufen Sie, sobald es uns möglich ist, zurück bzw. bearbeiten Ihr Anliegen – bitte hinterlassen Sie unser Aktenzeichen und Ihre Rückrufnummer oder Rückmelde(mail)adresse. So erreichen Sie uns zuverlässig noch schneller als bisher.
- Kontakt stets – bitte nur in Notfällen über unsere Handy-Nummern
Aus unseren Handynummern machen wir meist kein Geheimnis – schließlich dient das Handy der Kontaktpflege. Das Handy ist aber auch nicht der offizielle Mandats- und Bürozugang, denn es macht sich bemerkbar, auch wenn wir im Termin, in Besprechungen oder intensiven Bearbeitungen sind – dann stört es (bedenken Sie: Auch Sie wollen sicherlich nicht, dass bei unserer Tätigkeit für Sie wir von einem Fremdanrufer abgelenkt werden). Wenn Sie uns unaufgefordert über Handy anrufen, kann es auch sein, dass wir selbst unterwegs oder anderweitig - womöglich gar privat - beschäftigt sind. Dann können wir unter Umständen keine Notiz zur Akte nehmen; worst case: Ihr Anliegen wird vergessen oder geht anderweitig unter. Nutzen Sie also bitte außerhalb von dringenden Fällen die sonstigen Kontaktmöglichkeiten Email, SMS, Anruf auf Festnetz (ggf. mit Rufweiterleitung)
- Besprechung gerne digital
Wir beraten und vertreten deutschlandweit, gelegentlich auch über Landesgrenzen hinaus. Dabei haben wir Erfahrungen sammeln können, dass persönliche Besprechungstermine für unsere Mandanten und uns oft unnötig Zeit und Wege kosten, die sich mit gleichen oder besseren Ergebnissen vermeiden lassen, indem wir zunächst die technischen Möglichkeiten ausschöpfen: ausführliches Telefonat, VideoCall, Teams- oder Webex-Meeting. Wenn das nicht ausreichen sollte, können wir immer noch ein Treffen vereinbaren. Wenn auf Ihrer Seite mehrere Teilnehmer eingebunden sind, können wir Sie, ein professionelles Umfeld vorausgesetzt, auch gerne aufsuchen.
- Webakte/Mandatskommunikation
Wenn Sie uns ein Mandat übertragen wollen, bieten wir Ihnen zunächst an, für Sie eine Webakte einzurichten, über die Sie uns Informationen in einem gesicherten Modus übermitteln und über die wir wechselseitig miteinander kommunizieren können; in der Mandatsbearbeitung wird unsere elektronische Akte in der Webakte weitgehend gespiegelt, sodass Sie stets zeitnah über den Bearbeitsstand unterrichtet sind. Sie erhalten darüber hinaus einige Mandatsunterlagen, u.a. Vollmacht und Mandantenfragebögen, mit denen wir einige Stammdaten abfragen. In der Webakte können Sie uns Ihre Unterlagen zur Verfügung stellen, sodass wir uns vor Besprechungen und Telefonaten vorbereiten können.
- Wir wollen stets erreichbar sein – sind aber nicht jederzeit ansprechbar/rücksprachefähig
gross::rechtsanwaelte versteht sich weiter als moderne Kanzlei, die Digitalisierung und, perspektivisch, KI zur komfortablen und effizienten Unterstützung unserer engagierten anwaltlichen Beratung und Vertretung einsetzt. Unsere umfangreichen und tiefgehenden Kenntnisse sowie langjährigen Erfahrungen, insbesondere in allen Bereichen des Arbeitsrechts, setzen wir für die wohlverstandenen Interessen unserer Mandanten ein und hoffen, jeweils optimale Ergebnisse, erfolgreich und zur Zufriedenheit unserer Mandanten erzielen zu können.
Bleiben Sie uns gewogen und verbunden!
Roland Gross
Rechtsanwalt
Kanzleiänderungen
In meiner Neujahrsbotschaft hatte ich die Kanzleiübernahme und -fortführung durch Kollegen angekündigt. Es ist anders gekommen: In letzter Minuten haben die Kollegen sich umentschieden. Sie werden demnächst aus meiner Kanzlei ausscheiden. Unsere Mandanten haben die Wahl, ob sie sich zukünftig von den – ausscheidenden – Kollegen oder Herrn Kollegen Dr. Teske und mir beraten und vertreten lassen wollen.
KollegInnen (m/w/d), die mit gross::rechtsanwaelte kooperieren wollen und eine qualifizierte sowie engagierte Vertretung unseres, teils langjährigen Klientel, gewährleisten können, sind jederzeit zur Verstärkung und Ausweitung eines gemeinsamen Leistungsangebots willkommen. Schön wäre es angesichts unserer Auslastung, wenn sich KollegInnen (m/w/d) möglichst mit anwaltlicher Berufserfahrung finden würden, mit denen sich eine Form kollegial-kooperativer und wechselseitiger Unterstützung, vor Ort in Leipzig oder überregional, finden ließe.
Es wird weiter gewährleistet, dass gross::rechtsanwaelte hoch-qualifizierte und engagierte, sowie erfahrungsgestützte Rechtsberatung und -Vertretung, nicht nur aber vor allem auch im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts (individuell und kollektiv), anbietet.
Herr Kollege Waechter-Cardell, der in kurzer Zeit erfolgreich ein strafrechtliches Dezernat aufgebaut hat, verlässt uns zum 15.2.2025, um sich weiteren Strafverteidigern zur gemeinsamen Berufsausübung anzuschließen. Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell wird wie folgt zu erreichen sein:
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell
Grassistraße 20
04107 Leipzig
kanzlei@ra-cardell.de
Tel. 0341 - 24803828
Fax. 0341 86094741
Es bleibt weiterhin unser Ziel, unserer Mandanten optimal, erfolgreich und zu ihrer Zufriedenheit zu vertreten.
Nomos Handkommentar Arbeitsgerichtsgesetz
Die 3. Auflage des Hk-ArbGG befindet sich im Druck; für den 27.02.2025 kündigt der Verlag das Erscheinen an. Danke an Kollegen Natter und alle AutorInnen, die Tolles geleistet haben.

Quo vadis 2025?
Unser Credo:
optimal, erfolgreich und zur Zufriedenheit unserer Mandanten
wollen wir anwaltlich beraten und vertreten.
Dafür ist gründliche Analyse, seriöse Rechtsinterpretation und manchmal auch das kreative Denken gegen den Strich - der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann (Francis Picabia) - erforderlich.
In die Kanzlei gross::rechtsanwaelte sind seit Mitte 2022 drei neue Kollegen eingetreten: Friedrich Casella, Robert Toth (beide mit Schwerpunkt individuelles und kollektives Arbeitsrecht) und als Strafrechtler/Strafverteidiger Constantin Waechter-Cardell. Die Kollegen sichern die Fortführung der Kanzlei und übernehmen als Gesellschafter die Verantwortung hierfür. 1982 habe ich die Kanzlei in Frankfurt am Main gegründet, seit 1989 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1993 vertrete ich deutschlandweit von Leipzig aus. Ich überlasse die Führung der Kanzlei meinen Nachfolgern in der Gewissheit, dass sie dem Kanzlei-Credo gerecht werden.
Ich bleibe in meinem Beruf als Rechtsanwalt, der mir Berufung ist, aktiv tätig und bin weiter bei gross::rechtsanwaelte erreichbar - zur Unterstützung der Kollegen, aber natürlich auch zur Beratung und Vertretung unserer Mandanten.
Momentan im Druck ist bei Nomos die 3. Auflage des von Dr. Eberhard Natter, Präsident des LAG Baden-Württemberg a.D. und mir herausgegebenen Natter/Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz - die Erarbeitung des Praxiskommentars gemeinsam mit vielen herausragenden AutorInnen vor allem aus der Arbeitsgerichtsbarkeit und Anwaltschaft, war 2024 eine nicht wenig belastende "Nebenbeschäftigung". 2025 steht die 6. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath herausgegebenen Handkommentars-Arbeitsrecht, an dem ich als Autor mitwirke, an.
Wenn man auf den Globus schaut und wohin auch immer man in der Welt blickt, findet man kaum Anlass für Gelassenheit und Zuversicht. Das Klimaziel der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris von möglichst unter 1,5 Grad Celsius menschengemachte globale Erderwärmung wurde mit 1,6 Grad Erwärmung in 2024 bereits gerissen, in der Folge ereignen sich zunehmend Umweltkatastrophen auch hierzulande, und die globale Erwärmung nimmt weiter zu, jedoch scheint sich kaum noch jemand gegen den existenzbedrohenden Klimawandel zu engagieren, Kriege und kriegerische Zuspitzungen überall auf der Welt und bis nach Europa - klima- und umweltschützend, CO2-neutral, ist das sicherlich nicht, ganz im Gegenteil - , Aufrüstung statt Abrüstung, gesellschaftliche Einstellung auf Militarisierung, Konfrontation und gesellschaftliche Spaltung statt friedliche Koexistenz, antidemokratische, autoritäre, bis ins Extrem, Herrschaftsformen auf allen Kontinenten, Milliardäre besetzen staatliche Machtpositionen und machen sicher keine Politik für die weniger Reichen, auch wir in Deutschland erleben Zuwachs antidemokratischer und demokratieverachtender "Alternative", die dennoch in großen Gesellschaftsgruppen Resonanz findet und das politische Klima insgesamt verändert.
Man traut sich kaum noch darauf hinzuweisen, dass soziale Rechte ausgebaut, gesellschaftliche Gleichheit und Gerechtigkeit auf allen Ebenen vorangetrieben werden müssten, dass Fluchtursachen auf der Welt nicht gelöst werden, indem Antimigrationspolitik betrieben wird - wer nimmt uns auf, wenn …..? Man könnte als Traumtänzer verlacht werden. Das Erfordernis, sich für Umweltschutz, Frieden und Abrüstung, Gleichheit und Gerechtigkeit, Menschenrechte, soziale Rechte, Bewahrung und Förderung des Rechtsstaats, für Demokratie einzusetzen, besteht auch auf allen rechtlichen Ebenen und im anwaltlichen Engagement, angesichts der Entwicklungen mehr noch als in den letzten Jahrzehnten.
In diesem Sinne sehen wir als Rechtsanwälte auch 2025 große Aufgaben vor uns. Wir hoffen, dass wir die Kräfte, die sich für den Fortschritt engagieren, optimal und erfolgreich mit fundierter Rechtsargumentation unterstützen können.
Wir wünschen Ihnen/Euch Gesundheit, Kraft, schöne Erlebnisse, zugewandte, liebevolle Beziehungen und auch sonst alles Gute 2025. Bleiben Sie uns verbunden und bedenken Sie: Wir bauen eine Welt, die wir unseren Kindern und Enkeln hinterlassen werden!
Roland Gross
gross::rechtsanwaelte
Unser Kollege Dr. Dr. h.c. Günter Kröber ist im Alter von 96 Jahren verstorben
Betrübt müssen wir darüber informieren, dass Herr Kollege Dr. Dr. h.c. Günter Kröber, Rechtsanwalt (von 1953-1961 und von 01.1990 – 01.2024, im Ruhestand seit 02.2024), Ehrenpräsident der RAK Sachsen, Ehrenmitglied im Deutschen Anwaltsverein und Leipziger Anwaltsverein, am 26.09.2024 im Alter von 96 Jahren verstorben ist. Er war, wie seine Biografie überschrieben ist,
Lebenslang dem Recht verpflichtet,
davon, trotz Berufsverbot von 1961-1990, allein 41 Jahre als Rechtsanwalt. Während seiner Präsidentschaft und Vorstandstätigkeit in der Rechtsanwaltskammer Sachsen war ihm der Aufbau und die Pflege von Kontakt und Kooperation zu befreundeten und benachbarten Kammern, nah und weit über die Welt verteilt, stets ein besonderes Anliegen.
Wir werden ihm ehrendes Andenken bewahren!
Die Trauerfeier findet am 04.11.2024 um 11 Uhr in der Kirche von Zuckelhausen, Leipzig, statt.
Aktuelles im September
Aus der Kanzlei
Wir waren nachlässig und haben in den letzten Monaten unsere Homepage nicht fortlaufend aktualisiert. Nun wollen wir uns bessern und unseren Mandanten und Besuchern ständig aktuelle Informationen zur Verfügung stellen:
Die Anwälte
Rechtsanwalt Roland Gross ist im März 2023 aus dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer, dem er annähernd 25 Jahre, die letzten Jahre als Vizepräsident, angehörte, ausgeschieden. Weiterhin ist er, berufen noch bis Dezember 2026, Mitglied des DAV-Arbeitsrechtsausschusses, des sog. Gesetzgebungsausschusses, der sich mit neuen arbeitsrechtlichen Gesetzentwürfen auf nationaler und europäischer Ebene befasst. Momentan ist er intensiv, neben seiner umfangreichen anwaltlichen Tätigkeit, in die Herausgabe der 3. Auflage des Arbeitsgerichtsgesetzkommentars, Natter/Gross, ArbGG-Handkommentar, Nomos, eingebunden, die im Herbst erscheinen soll.
Rechtsanwalt Friedrich Casella war von September 2019 bis Frühjahr 2023 Rechtsanwalt in Berlin, und wechselte zum Juni 2023 aus einer arbeitsrechtlichen Fachanwaltskanzlei mit umfangreicher Vertretung von Betriebs- und Personalräten zu gross::rechtsanwaelte. Er betreut hier zahlreiche Betriebs- und Personalräte sowie individualrechtliche, arbeitsrechtliche Mandate auf Arbeitnehmerseite; zudem ist er umfangreich und mit bereits großer Erfahrung in der Schulung von Betriebs- und Personalräten, sowie Wahlvorstandsschulungen engagiert.
Rechtsanwalt Robert Toth hat seinen Referendardienst in der Anwaltsstation in unserer Kanzlei absolviert, war dann noch eine Ausbildungsstation bei der Deutschen Botschaft in Washington und ist nach Abschluss seines 2. Staatsexamens bei uns eingestiegen. Auch er hat aus früherer beruflicher Tätigkeit bei Arbeit und Leben umfangreiche arbeitsrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auch aus seiner Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell ist ebenfalls seit Juni 2023 Mitglied unseres Anwaltsteams. Er hat mittlerweile ein lebhaftes strafrechtliches Dezernat aufgebaut und konzentriert sich insbesondere auf Strafverteidigungen, daneben auch erbrechtliche und zivilrechtliche Vertretungen.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Teske hat sich noch vor seiner Pensionierung als kaufmännischer Geschäftsführer bei der Diakonie im Jahr 2017 als Rechtsanwalt zugelassen und sich unserer Kanzlei angeschlossen. Nach seiner Pensionierung ist er weiterhin umfangreich beratend in vorwiegend diakonischen Unternehmen tätig; er berät zum Gesellschaftsrecht, Vereinsrecht, Gemeinnützigkeitsrecht und ganz besonders zum Recht gemeinnütziger Stiftungen. Wir führen ihn „of counsel“, weil er meist nicht in der Kanzlei präsent ist und für einschlägige Beratungen hinzugezogen wird. Einmal wöchentlich hat er seinen Kanzleitag.
Rechtsanwalt i.R. Dr. Dr. h.c. Günter Kröber hat im Februar 2024 seine Anwaltszulassung zurückgegeben und sich im Alter von 96 Jahren in den Ruhestand begeben; er war bis zuletzt noch unermüdlich als Anwalt tätig und nahm auch noch Gerichtstermine wahr. Ihm wurde nach langjähriger Anwaltstätigkeit von 1953 - 1961 und von Januar 1990 - Februar 2024 von der Rechtsanwaltskammer Sachsen gestattet den Titel Rechtsanwalt mit dem Zusatz "im Ruhestand" weiterhin zu führen. Am 22.08.2024 hat ihm der Leipziger Anwaltsverein die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Rechtsanwalt Roland Gross hat hierzu die nachstehende Laudatio gehalten.
Wir wünschen unserem Kollegen Dr. Günter Kröber weiterhin alles Gute und halten den Kontakt mit ihm.
Die in unserer gemeinschaftlich geführten Kanzlei vereinigten Anwälte und wissenschaftlichen Mitarbeiter vereint das Anliegen, sich für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Sozialstaatsgebot zu engagieren und entsprechende Initiativen mit anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Menschenrechte versuchen wir vor Gericht und im Leben zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Roland Gross erhält Certificate of Contribution
Unser Rechtsanwalt Roland Gross hat vom World Justice Project kürzlich das Certificate of Contribution in appreciation of his contribution to the World Justice Project Rule of Law Index 2024® Report erhalten.
Es war ein bewegtes Jahr
gross::rechtsanwaelte
Liebe Mandantinnen und Mandanten, Kolleginnen und Kollegen,
Freunde von gross::rechtsanwaelte und ipo-gross,
es gibt uns noch, auch wenn wir die Aktualisierung unserer Homepages in diesem Jahr vernachlässigt haben. Es war ein bewegtes Jahr:
Nach annähernd 25-jähriger Tätigkeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen, davon viele Jahre auch als Vizepräsident, habe ich nach Auslaufen meiner letzten Legislaturperiode am Anfang des Jahres nicht wieder kandidiert. Ich freue mich, dass ich meine Ämter geregelt an befähigte jüngere Kolleginnen und Kollegen übergeben konnte, denen ich erfolgreiche Arbeit im Interesse der Anwaltschaft, vor allem aber auch der rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger, wünsche. Auch ohne Kammerfunktion werde ich mich gerne weiter in der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit Polen, Tschechien, Slowakei, Österreich und Italien, sowie im Gebührenrecht engagieren.
Meine Tätigkeit im DAV-Arbeitsrechtsausschuss, dem sogenannten Gesetzgebungsausschuss, der sich mit arbeitsrechtlichen Neureglungen befasst, setze ich weiter fort.
Im Juni sind – zunächst – zwei neue Kollegen als Partner in die bisher von mir allein geführte Kanzlei eingetreten; und es zeichnet sich ab, dass auch im kommenden Jahr weitere Kollegen hinzukommen werden. Alle sind arbeitsrechtlich profiliert, bemühen sich aber darüber hinaus auch um die Erweiterung unseres anwaltlichen Dienstleistungsangebots.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell entwickelt einen ausgeprägten Schwerpunkt als Strafverteidiger, Nebenklagevertreter und Zeugenbeistand. Strafrecht ist ein Rechtsgebiet mit starken Berührungspunkten zum Arbeitsrecht – sog. „Arbeitsstrafrecht“, also Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen werden oder für deren Ermittlung und Verfolgung anwaltliche Unterstützung erforderlich ist.
Rechtsanwalt Friedrich Casella hat mehrere Jahre in einer größeren Berliner Arbeitsrechtskanzlei, die auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsvertretung fokussiert ist, gearbeitet; er bringt auch umfangreiche Schulungserfahrung im kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere für Betriebsräte, mit. Darüber hinaus vertritt er engagiert und qualifiziert im Individualarbeitsrecht, also im gesamten Schutzrecht für Arbeitnehmer.
Es ist uns schon immer ein besonderes Anliegen für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und das Sozialstaatsgebot einzutreten und dies mit unseren anwaltlichen Mitteln zu unterstützen. Menschenrechte versuchen wir in Wort und Tat zu verteidigen und weiterzuentwickeln.
Gerade Menschenrechte gehen in kriegerischen Zeiten verloren. Uns machen die immer näher herangerückten gravierenden Völkerrechtsverletzungen durch staatliche Aggressionen / Kriege schon als solche allergrößte Sorgen.
Klimawandel, korrekter wohl als Klimazerstörung zu bezeichnen, ist mittlerweile das größte Bedrohungsszenario, hierdurch entzieht sich die Menschheit global ihrer Existenzgrundlage. Es muss uns, immer auf der Basis von Recht und (internationalen) Verträgen sehr, sehr schnell gelingen, diese Zerstörung aufzuhalten. Schon heute verursachen Klimawandel und Kriege Fluchtbewegungen immensen Ausmaßes. Jeder dieser Flüchtigen hat (Menschen-) Rechte und einen Anspruch auf unsere Empathie. Im übrigen, und nur am Rande: Kriege schonen die Umwelt nicht, ihr CO2-Ausstoß trägt auf dem gesamten Globus zur Zerstörung bei.
ipo-gross, Dr. Claudia Gross, engagiert sich mit ihrer Tätigkeit im Rahmen der Organisationsentwicklung in Unternehmen, Pflegeeinrichtungen und dem Öffentlichen Dienst, zur Optimierung und Qualifizierung von Belegschaften für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere im Arbeitsumfeld.
ipo-gross und gross::rechtsanwaelte verbinden weiter gemeinsame Aufgaben und Ziele, weshalb nicht nur familiär, sondern auch beruflich eng kooperiert wird.
Wir haben Verantwortung für unsere Kinder und Enkel. Sie sollen auch in Zukunft sicher und in geordneten, rechtsstaatlichen Verhältnissen leben.
Wir wünschen unseren Mandanten, Auftraggebern, Geschäftspartnern, Freunden und Kollegen schöne Weihnachtstage und einen Wechsel in das Jahr 2024, der uns hoffen lässt auf den dringend erforderlichen Wandel in so vielen existentiellen Bereichen.
ipo-gross durch Dr. Claudia Friedrich-Gross
gross::rechtsanwaelte durch Rechtsanwälte Roland Gross, Friedrich Casella, Constantin Waechter-Cardell und Dr. Wolfang Teske
Kontakt ist wichtig - Telefonstörung ist lästig
gross::rechtsanwaelte
In den letzten Wochen wurden wir verschiedentlich informiert, man könne uns auf dem Festnetz telefonisch nicht erreichen. Wir sind dem Problem nachgegangen und konnten mithilfe der Störungsstelle der Deutschen Telekom feststellen:
- Die Anrufer kamen aus sächsischen Behörden, vor allem Gerichten (wenn wir solche Anrufe verpassen, bedauern wir es ganz besonders, wissen es aber meist nicht).
- Der beauftragte Telekomtechniker hat unsere Anlage überprüft und festgestellt, dass hier keine Störung vorliegt.
- Es muss angenommen werden, dass die Behördenleitungen gestört sind.
- Der Techniker will dieses Problem weiter melden.
- Wir informieren die Rechtsanwaltskammer mit der Bitte, das Justizministerium und möglicherweise die GerichtspräsidentInnen über das möglicherweise sachsenweite Problem zu informieren.
- Außerdem versuchen wir, die Behörden zu unterrichten, von denen wir mittlerweile wissen, dass Anrufer ihres Hauses uns nicht erreichen konnten.
Wir sind für alle unsere AnruferInnen stets erreichbar - neben Festnetz auch über Handys und vor allem unserer E-Mail-Adresse leipzig@advo-gross.de. Sollte unser Büro zu üblichen Bürozeiten einmal nicht besetzt sein, schalten wir ein E-Büro ein, das Anrufe annimmt und die Information hierüber an uns weiterleitet.
Wenn der Kontakt nicht hergestellt werden kann, bitten wir um Information. Nur wenn eine Störung gemeldet wird, können wir auf Beseitigung hinwirken. Wir wären aber auch dankbar über eine Information, wenn die Störung ausfindig gemacht und behoben werden konnte. Auskünfte in unserer Kanzlei erteilt Herr RA Waechter-Cardell.
In diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Sie uns nicht erreichen konnten oder können.
Roland Gross Constantin Waechter-Cardell
Rechtsanwalt Rechtsanwalt
Aktuelle Entwicklung 2023
gross::rechtsanwaelte
Seit unserer letzten Neujahrsbotschaft an Mandanten und Freunde unserer Kanzlei haben wir - nicht nur geschockt durch Krieg und Klimawandel - unsere Homepage vernachlässigt, aber zwischenzeitlich an der weiteren Profilierung und Aufstellung von gross::rechtsanwaelte gearbeitet. Wir haben uns vorgenommen, Mandanten und Freunde, sowie Interessenten unserer Kanzlei wieder fortlaufend zu informieren - ein regelmäßiger Besuch unserer Homepage soll Sie ständig mit neuen Informationen und Angeboten versehen.
Auch wenn wir die Kanzleientwicklung als fortdauernden Prozess ansehen, können wir Ihnen nun einen Zwischenstand mitteilen:
Leider ausgeschieden ist Ende Oktober 2022 Frau Kollegin Anne-Kathrin Kiebel, die sich beruflich verändert hat. Wir sind der Kollegin weiterhin freundschaftlich verbunden und sind sicher, dass sie einen guten Weg mit besten Entwicklungen gehen wird.
Als Partner neu eingetreten in die Kanzlei sind
Rechtsanwalt Friedrich Casella,
der bisher anwaltlich in Berliner Anwaltskanzleien tätig war, die letzten Jahre in einer renommierten, arbeitsrechtlich auf die Vertretung von ArbeitnehmerInnen und Betriebsräten spezialisierten, Kanzlei;
sowie
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell,
der neben dem Arbeitsrecht schwerpunktmäßig auch strafrechtliche Angelegenheiten (Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen, Nebenklagevertretung, Strafanzeigen, strafrechtliche Beratung etc.) sowie - gerichtlich und außergerichtlich - zivilrechtliche Angelegenheiten (Forderungsverfolgung und -abwehr, Verkehrsunfall- und Versicherungs-recht etc.) vertritt.
Herr Rechtsreferendar Robert Toth absolviert bis Januar 2024 seine Anwaltsstation in unserer Kanzlei - und wir hoffen, dass wir ihn nach bestandenem Examen in unsere Kanzlei integrieren können. Herr Kollege Toth hat berufliche Erfahrungen insbesondere auch als Dozent von arbeitsrechtlichen Schulungen bei Arbeit und Leben, vor allem für Betriebsräte, in Sachsen-Anhalt und auch selbst als Betriebsratsvorsitzender.
Wir verstärken aktuell unser Angebot an arbeitsrechtlichen Schulungen sowohl in der Weiterbildung von Fachanwälten, wie auch auf betrieblicher und Unternehmensebene.
Rechtsanwalt Roland Gross wurde im Dezember 2022 für die Amtsperiode bis zum 31. Dezember 2026 von der Präsidentin des Deutschen Anwaltsvereins, erneut, wie schon seit vielen Jahren, in den DAV-Gesetzgebungsausschuss Arbeitsrecht berufen. Der Ausschuss beschäftigt sich im Vorfeld und während des Gesetzgebungsverfahrens mit arbeitsrechtlich relevanten Neuregelungen und berät das DAV-Präsidium und die gesetzgeberischen Gremien zur Neufassung arbeitsrechtlich relevanter Gesetze; darüber hinaus bemüht er sich um ständigen intensiven Austausch mit den Gerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie der arbeitsrechtlichen Wissenschaft.
Trotzdem trete ich, Rechtsanwalt Roland Gross, in meinem ehrenamtlichen Engagement etwas kürzer und habe Anfang des Jahres nach über zwei Jahrzehnten Tätigkeit im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Sachsen, darunter auch vielen Jahren im Präsidium und als Vizepräsident, nicht erneut kandidiert; ich hielt es auch für angezeigt, meine Tätigkeit im Gesetzgebungsausschuss Gebühren der Bundesrechtsanwaltskammer niederzulegen, um Platz für die nun auch erfolgte Nachberufung eines aktiven Vorstandskollegen der Rechtsanwaltskammer Sachsen freizumachen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, meine Funktionen in die Hände jüngerer Kolleginnen und Kollegen zu übergeben, von denen ich überzeugt bin, dass sie die wichtige Arbeit dieser anwaltlichen Selbstverwaltungs-organisation engagiert und qualifiziert fortsetzen. Natürlich beteilige ich mich weiter an der Kammertätigkeit, insbesondere auch den Auslandskontakten, und stehe als Berater und Gutachter vor allem zu Gebührenfragen jederzeit gerne zur Verfügung. Auch die Fachanwaltsweiterbildung "Gebührenoptimierung im Arbeitsrecht" wird selbstverständlich fortgeführt.
Natter / Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, der von mir gemeinsam mit dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg a.D. Dr. Eberhard Natter herausgegeben wird, wird nun in 3. Auflage, die Anfang 2024 erscheinen soll, vorbereitet.
Wir wollen stets unsere Mandantinnen und Mandanten optimal, erfolgreich und zu Ihrer Zufriedenheit vertreten. Deshalb sind wir in unserer Kanzlei auf dem neuesten Stand digital vernetzt. Technische Umstellungen durch unseren IT-Dienstleister im zurückliegenden Jahr haben uns viel Zeit und Nerven gekostet, worüber wir Kollegen gerne bei Interesse unterrichten - aber nun scheint alles zu funktionieren und es steigert unsere Leistungs-fähigkeit.
Wir sparen unseren Mandanten Wege und Zeit, indem wir Besprechungen auch und vorrangig per VideoCall oder telefonisch anbieten und wir führen unsere Akten papierlos. Die Kommunikation erfolgt auf digitalen Wegen im bestmöglich gesicherten Modus - nur selten und in Einzelfällen werden wir noch gebeten, den klassischen Postversand zu praktizieren, was wir natürlich auch noch können. Bei einer Mandatsanfrage helfen Sie uns und ermöglichen kurzfristige, informierte Besprechungen, wenn Sie von unserer Homepage Mandanten-Fragebögen und Unterlagen herunterladen und uns ausgefüllt übermitteln (siehe hierzu https://www.advo-gross.de/downloads ).
Mit der personellen Verstärkung und organisatorischen Optimierung fühlen wir uns gut aufgestellt für optimales anwaltliches Engagement zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten. Gerne laden wir Sie zu uns ein!
gross::rechtsanwaelte
Roland Gross Friedrich Casella Constantin Waechter-Cardell Dr. Wolfgang Teske
recht :: aktuell
BGH entschied erneut zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Der Bundesgerichtshof hat sich am 26.06.2012 in vier weiteren, in wesentlichen Punkten parallel gelagerten Verfahren, erneut mit Schadensersatzklagen von Anlegern im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der niederländischen Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Holdings Inc. befasst.
Die Verfahren behandelten Schadensersatzklagen gegen die beratenden und vermittelnden Banken, welche von den Emittenten der Inhaberschuldverschreibungen jeweils eine Vertriebsprovision von 3,5% erhielten, die sie den Anlegern jedoch nicht offenbarten.
In den im Wesentlichen auf Rückzahlung des Anlagebetrages gerichteten vier Klagen hat der BGH die stattgebenden Berufungsurteile aufgehoben, da mit deren Begründungen einen Schadensersatzanspruch nicht bejaht werden kann. Die Begründungen gingen dahin, dass die Banken sowohl bei Kauf-, Geschäftsbesorgungsverträgen wie auch Kommissionsgeschäften verpflichtet gewesen wären, die Anleger über die Höhe der erhaltenen Provisionen zu informieren.
Damit hält der BGH an seiner Rechtsprechung fest, dass die beratende Bank den Kunden weder über ihre Gewinnmarge noch darüber aufklären muss, dass der Zertifikaterwerb im Wege eines Eigengeschäfts (Kaufvertrag) erfolgt.
Auch bei Kommissionsgeschäften besteht eine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein von der Emittentin an sie gezahlte Vergütung zumindest dann nicht, wenn die Wertpapierabrechnungen nur den an die Beklagte zu zahlenden Nominal- bzw. Kurswert der Zertifikate, aber keine von den Anlegern an die Emittentin zu entrichtenden und ohne Wissen der Anleger an die Bank zurückfließenden Posten ausweist.
Für Ihre Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarkrecht ist Herr Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr der in unserer Kanzlei spezialisierte Ansprechpartner.
Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Versicherungsnehmer – Nachzahlungen für Lebensversicherungskunden
Der Versicherungssenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.07.2012 ein wegweisendes Urteil (Az. BGH IV ZR 201/10) zur Wirksamkeit von Klauseln in Kapitallebens- und Rentenversicherungen gefällt und den Versicherungsgesellschaften engere Grenzen bei der Gestaltung ihrer allgemeinen Versicherungsvertragsbedingungen (VVB) gezogen und so bei Kündigungen die Rechte von Verbrauchern massiv gestärkt. Betroffen sind kapitalbildende Lebensversicherungen sowie aufgeschobene und fondsgebundene Rentenversicherungen. Die BGH Richter geben mit diesem Urteil ihre bisherige Rechtsprechung zugunsten des Verbraucherschutzes auf und sehen in der Verrechnung in den ersten Jahren geleisteter Beiträge mit Vermittlungsprovisionen eine unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer. Diese, insbesondere bei Strukturvertrieben gängige sog. Zillmerung führte in der Vergangenheit zu einem sehr niedrigen Rückkaufswert der Versicherung im Falle einer vorzeitigen Kündigung.
Versicherer dürfen also ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Vertragskündigung künftig nicht mehr mit Mini-Auszahlungen abspeisen.
Betroffen sind Bedingungen zu Rückkaufswerten, Stornoabzug und Verrechnung von Abschlusskosten. Die Bundesrichter stellten ausdrücklich klar, dass derartige Klauseln sowohl bei Bestands- als auch bei Neuverträgen unwirksam sind.
Die Versicherungswirtschaft ist durch dieses Urteil aufgeschreckt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet damit, dass von dem Urteil insbesondere Verträge aus den Jahren 2001 bis 2007 betroffen sind. Verbraucherschützer rechnen mit Erstattungen durch die Versicherungswirtschaft von bis zu 12 Milliarden Euro.
Versicherungsnehmer sollten vorsorglich ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden und den Rat eines Spezialisten einholen und eine Überprüfung durch diesen vornehmen lassen sowie mit diesem etwaig weiteres Vorgehen beraten.
Urlaub trotz Krankheit
Auch wenn ein Arbeitsverhältnis wegen langdauernder Erkrankung oder gar wegen einer befristeten Rentengewährung aufgrund Erwerbsminderung ruht, fallen Urlaubsansprüche an. So kann es passieren, dass ohne Arbeitsleistung im gesamten Kalenderjahr der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub dennoch entstanden ist.
In einem Urteil vom 07.08.2012 hat das Bundesarbeitsgericht nun klargestellt, dass jedenfalls die gesetzlichen (Mindest-) Urlaubsansprüche trotz des Ruhens des Arbeitsverhältnisses zwar entstehen, jedoch nach § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG mit Ablauf des 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres verfallen. Der Urlaubsanspruch bleibt also nur 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als tatsächliche Urlaubsgewährung oder finanzielle Abgeltung durchsetzbar. (BAG vom 07.80.2012 - 9 AZR 353/10 -).
Arbeitnehmern ist zu empfehlen, Ihren Urlaubsanspruch unter Beachtung tariflicher Ausschlussfristen ordnungsgemäß geltend zu machen. Unternehmen sollten im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung eine Anpassung der Arbeitsverträge prüfen, sowie die Beschränkung der Anspruchsdauer bei der Abrechnung und Urlaubsgewährung berücksichtigen. In diesem Zusammenhang auftretende Rechtsfragen beantworten wir gern und übernehmen Ihre Vertretung. Wenden Sie sich bitte bei Beratungsbedarf an unser arbeitsrechtliches Team, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roland Gross , RA Tino Kroupa , RAinnen Claudia Kopietz und Alinde Hamacher.
Arbeitsgericht Leipzig bestätigt „equal-pay“-Anspruch der Leiharbeitnehmer wegen Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge.
Im unmittelbaren Nachgang zu den Beschlüssen des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 sowie vom 22.05.2012, mit welchen dieses die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) verneint und somit die von dieser abgeschlossenen Tarifverträge für unwirksam erklärt hatte, bestätigt nunmehr das Arbeitsgericht Leipzig den „equal-pay“-Anspruch der Leiharbeitnehmer. D.h., die nach den CGZP-Tarifverträgen beschäftigten Leiharbeitnehmer haben sowohl für die Vergangenheit als auch zukünftig einen Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die festangestellten Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb.
Im konkreten Verfahren konnten gross::rechtsanwaelte für den betroffenen Leiharbeitnehmer, einen Redakteur der Leipziger Volkszeitung, Differenzvergütungsansprüche für mehrere zurückliegende Jahre erfolgreich geltend machen. Das Arbeitsgericht Leipzig stellte in seiner Entscheidung zu Gunsten des Leiharbeitnehmers zum einen fest, dass die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für unwirksam erklärten Tarifverträge der CGZP nicht über eine Ersetzungsklausel durch die Tarifverträge des DGB mit dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ e.V.) ersetzt wurden. Die insoweit streitgegenständliche Klausel sah das Gericht als intransparent und somit unwirksam an. Des Weiteren entschied das Arbeitsgericht Leipzig, dass die geltend gemachten Differenzvergütungsansprüche auch nicht über eine arbeitsvertraglich in Bezug genommene tarifliche Ausschlussklausel verfallen sind. Insbesondere in Verbindung mit der vereinbarten Ersetzungsklausel war auch diese als intransparent und somit unwirksam anzusehen.
Im Ergebnis waren dem betroffenen Leiharbeitnehmer somit rückwirkend die Arbeitsbedingungen zu gewähren, welche ihm auch als festangestellter Arbeitnehmer bei dem Entleiherbetrieb zugestanden hätten. Der Verleiherbetrieb wurde deshalb verurteilt dem Leiharbeitnehmer sowohl die Vergütungsdifferenz zwischen der ihm bislang gezahlten und der vergleichbaren Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb gezahlten Vergütung, nebst den diesen gewährten Zusatzleistungen wie Sonn- und Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen, zu zahlen als auch nachträglich den Urlaubsanspruch den nach den CGZP-Tarifverträgen hinausgehenden Urlaubsanspruch abzugelten.
Die vorstehende Entscheidung dürfte den Anfang einer Reihe zu diesem Themenkreis zu erwartender Gerichtsverfahren und Entscheidungen bilden. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen Leiharbeitnehmer nun massiv ihren gesetzlichen Anspruch auf „equal-pay“ geltend machen. Dies gilt umso mehr, als insbesondere nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.05.2012 für die Vergütungsansprüche der Leiharbeitnehmer für den Zeitraum vor dem 08.10.2009 Ausschlussfristen, sofern diese wirksam einbezogen worden sein sollten, regelmäßig noch nicht abgelaufen sind.
Insofern dürfte sowohl auf Arbeitgeber - als auch auf Arbeitnehmerseite ein Umdenken dahingehend angezeigt sein, wie mit den offenen Ansprüchen der Leiharbeitnehmer umzugehen ist. Hierzu berät vertritt Sie das arbeitsrechtliche Team bei gross::rechtsanwaelte – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roland Gross und Alinde Hamacher gerne.
Auskunftsanspruch eines abgelehnten Bewerbers auf Informationen über Mitbewerber?
Hat ein Bewerber nach seiner Ablehnung einen Auskunftsanspruch darüber, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat und, wenn ja, aufgrund welcher Kriterien diese Einstellung erfolgt ist?
In seinem Urteil „Meister“ vom 19.04.2012, Az.: C-415/10 verneint der Europäische Gerichtshof diese Frage. Der Arbeitnehmer hat, auch wenn er schlüssig darlegt, dass er die in einer Stellenausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt, keinen Anspruch auf Auskunft darüber, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat.
Unter Bezugnahme auf seine frühere Rechtsprechung kann nach Ansicht des EuGH aber eine Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers eintreten, wenn dieser jeden Zugang zu Informationen verweigert.
Denn die Verweigerung eines jeden Zugangs von Informationen durch den Beklagten kann ein Gesichtspunkt sein, der vermuten lässt, dass eine mittelbare oder unmittelbare Diskriminierung vorliegt.
Sind vom Kläger entsprechende Tatsachen glaubhaft gemacht, die eine Diskriminierung vermuten lassen, obliegt es sodann der beklagten Partei, nachzuweisen, dass keine Verletzung des Diskriminierungsverbots vorliegt (Bei Interesse hierzu: EuGH-Kelly-C104/10).
Es ist aber Sache des erkennenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände zu prüfen, ob die Verweigerung eines jeden Zugangs zu Informationen eine Diskriminierung vermuten lässt.
In jedem Fall ist derzeit bei der Ablehnung von Bewerbern eine genaue Prüfung über die in diesem Zusammenhang erteilten Auskünfte zu empfehlen. Abgelehnte Bewerber könnten sich auf eine Diskriminierung berufen und Entschädigungsansprüche geltend machen. Es ist sinnvoll, einen arbeitsrechtlich versierten Anwalt zu konsultieren.
Unser arbeitsrechtliches Team berät Sie gern! Roland Gross, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alinde Hamacher , Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
Internationaler Weltkongress in Leipzig 2014
25 Jahre nach der Wende wird in Leipzig einer der größten internationalen Unternehmerkongresse stattfinden: Der internationale Dachverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland, Junior Chamber International, hat den Wirtschaftsjunioren am 21.11.2012 in Taipeh/Taiwan den Zuschlag für die Ausrichtung des „JCI World Congress 2014“ erteilt.
Damit werden 2014 rund 5.000 junge Unternehmer aus der ganzen Welt in Leipzig zu Gast sein. In der Begründung des Weltpräsidenten Berthold Daems (Niederlande), den Zuschlag an Leipzig zu vergeben, hieß es: "Es gibt viele interessante Städte auf der Welt aber Leipzig hat einfach die beste Geschichte." Dem Zuschlag für Leipzig ging eine zwölfjährige Bewerbungsphase voraus, davon zwei Jahre als sog. "Candidate City”: "Wir wollen 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution zeigen, dass die Freiheit des Wortes, des Handelns und des Wirtschaftens zu den wichtigsten Grundlagen für eine gerechte Welt gehört”, so Friedemann Ahr, Vizepräsident der Leipziger Wirtschaftsjunioren, der weiter ausführt:
"Wir sind glücklich und stolz, im Jahr 2014 den Weltkongress austragen zu dürfen. Es ist eine einmalige Chance für unsere Stadt und die gesamte Region, sich jungen Entscheidungsträgern aus der ganzen Welt präsentieren zu können“.
Jedes Jahr wird der JCI-Weltkongress von einem anderen Mitgliedsland ausgerichtet, in diesem Jahr findet er in diesen Tagen in Taipeh statt. Im kommenden Jahr treffen sich die Jungunternehmer in Rio de Janeiro. 2014 findet der JCI Weltkongress dann zum zweiten Mal in der 99-jährigen Geschichte des Verbandes in Deutschland statt - 1981 war Berlin (West) Ausrichter.
Weitere Informationen unter: www.wj-leipzig.de oder unter www.wjd.de
Herr Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr steht für Fragen zur Verfügung.
Däubler u.a., Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage
Im April 2013 erscheint im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen.
Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert.
Natter/Gross erscheint in 2. Auflage
Natter/ Gross, Handkommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, erschienen im Nomos Verlag:
Die Redaktionsarbeiten zur 2. Auflage sind abgeschlossen, die Druckfahnen korrigiert, Erscheinungsdatum voraussichtlich im Mai 2013.
Ende der unseriösen Abmahnpraxis rückt näher
Wer im Internet wegen sog. „Filesharings“ abgemahnt wurde, dem ist in aller Regel nicht zum Lachen zumute. So wird man als Betroffener aufgefordert, neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch eine Zahlung von 450 Euro bis 1200 Euro vorzunehmen. Diese Zahlung soll dann sowohl die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes, als auch die geltend gemachten Schadensersatzforderungen der Rechteinhaber kompensieren.
Nervenkrieg um Babytrage
US-Unternehmen will Gohliser Online-Händlerin in die Knie zwingen
Anett Löwe spricht von einem „Nervenkrieg“, ihr Anwalt nennt es eine „Prozessschlacht“. Seit 15 Monaten liegt die Leipziger-Online-Händlerin mit einem weltwert operierenden US-Unternehmen in Clinch. Für die 40-Jährige, die nach 12 Jahren Arbeitslosigkeit den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt hat, steht die geschäftliche Existenz auf dem Spiel.
„Vor ein paar Jahren habe ich noch von Hartz IV gelebt“, erzählt die Gohliserin. Mit der Geburt Ihrer Tochter vor vier Jahren dann die Geschäftsidee – der Verkauf von ergonomischen Babytragen eines großen US-Herstellers. Sie baute Vertriebsstrukturen auf, stieg in den Online-Versand ein. In den besten Zeiten verkaufte Löwe mehr als 20 Babytragen pro Tag. „Ich habe mich regelrecht nach oben gekämpft“, sagt sie stolz. Doch dann, im Juli 2007, änderte der Mutterkonzern seine Vertriebstruktur. Die bisherige Generalimporteurin wurde ausgebootet und kleine Händler wie Anett Löwe, die das Produkt aus Übersee hierzulande überhaupt bekannt gemacht hatten, wurden nicht mehr beliefert. Vielleicht waren sie den Amerikanern zu erfolgreich geworden: Nicht wenige meinten, dass die Unternehmenszentrale die satten Gewinne in Deutschland ganz allein einstreichen wollte und nur deshalb die Händler vor Ort mit einem Schlag vom Nachschub abschnitt. Löwe und die anderen Händler versuchten sich vor dem nahenden Ruin zu retten:
Sie verkauften eine neue Kindertrage, geschaffen von der bisherigen Generalimporteurin. Dank des guten Vertriebsnetzes avancierte das Produkt zum Renner, die Verkaufszahlen waren so gut wie zu vor. Spätestens da war für die Amerikaner offenbar der Punkt erreicht, an dem sie die Konkurrenz nur noch hinweg fegen wollen: Sie überzogen Löwe und viele andere Online-Händler mit Abmahnungen wegen angeblichen Verstößen gegen Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, drohten mit Klagen. „Ich war die einzige, die sich dagegen zur Wehr gesetzt hat“, erklärt Löwe. „Die Gegenseite verfolgt die Strategie, durch ihre Finanzkraft die Kontrahenten in die Knie zu zwingen. Das schreckt viele ab.“ Für den ungleichen Kampf setzte Löwe alles auf eine Karte, streckte mehr als 15 000 EURO an Prozesskosten vor. Sieben Gerichtsverfahren musste ihr Rechtsanwalt Michael Hummel von der Kanzlei Gross für sie ausfechten. „Frau Löwe ist aus allen sieben Prozessen in erster Instanz siegreich hervor gegangen“, berichtet Hummel. Ihr Geschäft läuft so gut, dass Anett Löwe vorigen Monat im Eutritzscher Zentrum sogar ihren ersten eigenen Laden eröffnen konnte. So ganz ausgestanden ist der Nervenkrieg, die Prozessschlacht allerdings noch nicht: In zwei Fällen haben die Amerikaner Berufung eingelegt, eine Entscheidung fällt im Februar. LVZ, 28.10.2008