Neues :: aus der Kanzlei
gross::rechtsanwaelte zum Jahreswechsel 2025/2026
Am letzten Tag des Jahres blicke ich zurück auf ein sehr bewegtes Jahr 2025 und voraus auf das Jahr 2026:
Die idyllische Landschaft vor dem Fenster unseres Urlaubsdomizils in der Ramsau am Dachstein vergegenwärtigt den Klimawandel – bisher kein Schnee, kein relevanter Niederschlag, auch nicht auf 1830 m Höhe; damit Skihänge befahrbar sind, braucht es Schneekanonen. Unserer Erholung tut das keinen Abbruch, mahnen muss es aber doch. Der Klimawandel und seine Folgen schreitet fast schon unaufhaltsam voran und nähert sich unumkehrbaren Kipppunkten. Im öffentlichen Bewußtsein tritt die Problematik in den Hintergrund, selbst Erfolge der Vergangenheit werden zugunsten umweltschädlicher Maßnahmen (Verschiebung des Verbrennerverbots, Aufweichung der angestrebten Klimaneutralität, eigentlich auf ganzer Ebene) zurückgedreht.
Ich empfinde dies als unverantwortlich vor allem gegenüber unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln, denn die werden nach uns nicht „nur“ mit zunehmenden Umweltkatastrophen, sondern mit einer Bedrohung der globalen Existenz zu kämpfen haben.
Ein Temperaturanstieg über 40 Grad Celsius, wie Trockenheit, Überflutungen, Wassermangel und alle anderen Katastrophen zwingen Menschen dazu, ihre Länder zu verlassen, es wird ständig weitere Migrantenströme geben. Diese stoßen dann auf Gesellschaften in Zielländern, die sich überfordert fühlen und gegen jeden Zugang abzusondern suchen – statt Solidarität und praktizierter Humanismus werden Mauern gebaut und militante Abweisung zur Schau gestellt. Bisherige Wertvorstellungen werden aufgegeben, statt den rechtpopulistischen Positionen
argumentativ entgegenzutreten.
Die Welt wird von militanten und aggressiven Supermächten neu aufgeteilt; Europa und die sogenannte westliche Wertegemeinschaft gehört nicht mehr dazu. Völkerrecht und das Postulat gewaltfreier Konfliktlösung, der Vermeidung jeglicher kriegerischer Auseinandersetzung, wird nicht mehr beachtet: Russland zwingt die Ukraine in einen mörderischen Krieg, USA fordern Grönland – laut Trump für den internationalen Frieden -, Panama übrigens auch noch und Ecuador nicht weniger, China bedroht Taiwan, um nur wenige der großen akuten Konfliktherde zu benennen. Nur ein Hinweis auf den Nebeneffekt: Krieg und Zerstörung findet nicht klimaneutral statt, sondern fördert die globale Vernichtung. Es braucht gesellschaftliche Kräfte allüberall, die sich für Erhalt der Umwelt und Frieden, damit natürlich auch Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit engagieren.
Im zurückliegenden Jahr waren, nicht planmäßig, eher spontan, zwei Umzüge zu stemmen: privat der Umzug mit meiner Frau nach Leipzig-Probstheida, wo wir dank freundlicher Aufnahme sehr gut angekommen sind und uns richtig wohl fühlen; beruflich die Auflösung meiner bisherigen Kanzlei im April und Fortführung der Anwaltstätigkeit allein durch mich in der Marienbrunnenstraße / am Völkerschlachtdenkmal. Ich will meine Anwaltstätigkeit noch einige Jahre weiter ausüben, habe mich aber von angestellten Anwaltskollegen und Personal getrennt.
Verbunden bin ich weiter mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Teske.
Die Umstellung von einer lebhaften mehrköpfigen Kanzlei auf eine faktische Einzelkanzlei hat zeitweise zu außerordentlich starken Belastungen und auch mitunter verzögerten Bearbeitungen geführt; mein bisher schon hohes Tagespensum konnte noch nicht reduziert, sondern mußte bis zum Anschlag erhöht werden – ich suche weiter nach entlastenden Kooperationen und Nachfolgeregelungen. Es konnten nun organisatorische und technische Erweiterungen eingeführt werden, zusätzlich habe ich zuverlässige Unterstützung gefunden, um Buchhaltung und wissenschaftliche Recherchen sicherzustellen, aber auch um natürliche durch künstliche Intelligenz zu ergänzen und Bearbeitung zu erleichtern. Unsere Mandanten
kennen und schätzen nun OMA – nicht nur als Verwandschaftsverhältnis, sondern als Online-Mandats-Aufnahme über unsere Homepage -, kurzfristige Besprechungen ohne in die Kanzlei kommen zu müssen (telefonisch, VideoCall), einfache digitalisierte Abläufe. Die Organisation folgt der juristisch-inhaltlichen Interessenvertretung, in der ich mich auf spezialisierte Kenntnisse und 2026 dann 44 Jahre anwaltliche Erfahrung stützen kann.
Stützen kann ich mich auch auf meine Frau, Dr. Claudia Gross, die weiterhin mit Ihrem Institut für Personal- und Organisationsentwicklung, aktiv tätig ist und mit der seit drei Jahrzehnten eine erfolgreiche Zusammenarbeit praktiziert wird, die aber auch – eingeschränkt – Verständnis aufbringt, wenn ich mal wieder die Nacht zum Tag mache, um akute Bearbeitungen fertigzustellen.
Ganz „nebenbei“ ist dieses Jahr die Herausgabe der 3. Auflage des von mir (mit) herausgegebenen und in Teilen verfaßten Kommentars Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, Nomos-Handkommentar gelungen und in den nächsten Tagen wird die 6. Auflage des Nomos-Handkommentars-Arbeitsrecht, herausgegeben von Däubler, Hjort, Schubert, Wolmerath, zu dem ich einen Kommentierungsbeitrag geleistet habe, herauskommen.
Meine Frau und ich freuen uns auf die weiter Zusammenarbeit mit unserem Klientel. Wir wünschen Ihnen und Euch von Herzen ein persönlich gutes Jahr 2026 bei bestmöglicher Gesundheit.
Bleiben Sie gross::rechtsanwaelte und ipo-gross verbunden und gewogen.
Herzliche Grüße auch an alle unsere Verwandten, Freunde, Bekannte, Geschäftspartner und Unterstützer.
Roland Gross Dr. Claudia Gross
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Pressemitteilung: Urlaubsanspruch kann auch bei Krankheit erhalten bleiben
Kann ein Arbeitnehmer wegen Arbeitsunfähigkeit seinen Urlaub im Kalenderjahr nicht nehmen, bleibt dieser grundsätzlich im Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs (4 Wochen) nach Artikel 7 Absatz 1 der Richtlinie 2003/88/EG auch über dem 31.03. des Folgejahres erhalten. Über den Mindesturlaubsanspruch hinaus gehende Urlaubsansprüche können allerdings verfallen oder erhalten werden. Maßgeblich kommt es insoweit auf die Regelung in den Tarifverträgen an. Das Bundesarbeitsgericht hat am 22.05.2012 in zwei Entscheidungen gegensätzliche Ergebnisse für den öffentlichen Dienst festgestellt, nämlich einmal unter Zugrundelegung von § 26 Absatz 2 TVÖD und zum anderen nach TV-L:
Denn nach der TVöD-Regelung muss der Urlaub grundsätzlich bis zum 31.05. des Folgejahres angetreten werden, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum 31.03. des Folgejahres angetreten werden konnte.
Kann der Urlaub aber bis zum 31.05. des Folgejahres nicht angetreten werden, verfällt der Mehrurlaub, also die Differenz zwischen dem Mindesturlaub und dem tariflichen Urlaubsanspruch, der im entschiedenen Fall 30 Tage betrug.
Anders war vom Bundesarbeitsgericht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zu entscheiden, da die Urlaubsregelung im TV-L den Anspruch des Beschäftigten auf Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs nicht daran knüpft, dass der Beschäftigte zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist oder seine Arbeitsfähigkeit während des tariflichen Übertragungszeitraums wieder erlangt (siehe Pressemittleilung Nummer 37/12 des BAG zu den Entscheidungen vom 22.05.2012 – 9 AZR 575/10 – und – 9 AZR 618/10 -).
Zu Fragen des Urlaubsrechts berät Roland Gross, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kein Betriebsübergang auf Rettungszweckverband
Das Bundesarbeitsgericht hat am 10.05.2012 zur Frage des möglichen Betriebsübergangs von einem privaten Betreiber des Rettungsdienstes auf den Rettungszweckverband entschieden und den Leitsatz in der Pressemitteilung Nummer 33/12 wie folgt formuliert:
„Wird einer mit der Notfallrettung beauftragten privaten Hilfsorganisation dieser Auftrag gekündigt, so gehen die Arbeitsverhältnisse Ihrer Arbeitnehmer infolge Betriebsübergangs nur dann auf den Träger des öffentlichen Rettungsdienstes über, wenn dieser die Notfallrettung selbst übernimmt, nicht jedoch, wenn er andere private Hilfsorganisationen damit betraut.“
(BAG vom 10.05.2012 – 8 AZR 639/10, - vorangegangen LAG Chemnitz, Urteil vom 24.09.2010 – 3 SA 79/10-).
Im konkreten Fall hat das Bundesarbeitsgericht einen Betriebsübergang verneint. Ein privater Rettungsdienst war zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht mehr in der Lage, so dass der Rettungszweckverband den mit ihm abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag außerordentlich zum 23.12.2008 gekündigt und zugleich 3 andere Rettungsdienste mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt hat. Die neu beauftragten Rettungsdienste nutzten einige der zuvor vom Rettungszweckverband dem privaten Rettungsdienst überlassenen Einsatzfahrzeuge und Rettungswachen. Arbeitnehmer des ursprünglich beauftragten Rettungsdienstes hatten den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die neu beauftragten Rettungsdienste geltend gemacht, waren nun aber abschließend bei dem Bundesarbeitsgericht unterlegen.
Zu Fragen des Betriebsübergangs berät Roland Gross, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Europakonferenz der Junior Chamber International (JCI) Europe
Bekenntnis zu Europa - Rechtsanwalt LL.M. Friedemann Ahr nimmt an europäischer Wirtschaftskonferenz teil
Rechtsanwaltskollege Friedemann Ahr vertritt die Wirtschaftsjunioren Leipzig als deren Vizepräsident auf der diesjährigen Europakonferenz des Verbandes, die vom 13.06.12 bis 17.06.12. in Braunschweig stattfindet.
„Die Europakonferenz ist eine der zentralen Veranstaltungen unseres internationalen Dachverbandes Junior Chamber International", erklärt Rechtsanwalt Ahr.“ Für uns ist dies eine ideale Gelegenheit, um internationale Kontakte zu knüpfen und um Informationen aus erster Hand über die Wirtschaftslage in anderen europäischen Ländern zu bekommen." Erwartet werden mehr als 2000 junge Unternehmer und Führungskräfte aus der ganzen Welt.
Inhaltlich wird es in Braunschweig darum gehen, welchen Einfluss die junge europäische Wirtschaft auf die Zukunft Europas nehmen kann.
„Die Wirtschaftsjunioren ebenso wie unser internationaler Dachverband stehen für ein starkes Europa“, sagt Rechtsanwalt Ahr. „Uns ist wichtig, dass sich die Menschen wieder an den Kerngedanken der Europäischen Einigung erinnern, daran, dass man ein friedliches, geeintes Europa wollte“, betont Ahr. „Unser Ziel ist deshalb, dass von der Konferenz ein starkes Bekenntnis der jungen europäischen Wirtschaft zu Europa ausgeht.“
Der internationale Dachverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland, Junior Chamber International, ist mit rund 200.000 Mitgliedern ein weltweites Netzwerk, das sich für einen Austausch zwischen jungen Unternehmern und Führungskräften einsetzt. Jedes Jahr im Juni richtet ein Kreisverband die Europakonferenz des Verbandes aus. Den Wirtschaftsjunioren Braunschweig ist es gelungen, die Europakonferenz nach Deutschland zu holen. Bisher fanden in Deutschland zwei Europakonferenzen statt: 1999 in Berlin und 1989 in Köln.
Weitere Informationen unter www.jci.cc, www.wjd.de und www.wj-leipzig.de