Neues :: aus der Kanzlei
Kanzleiänderungen
In meiner Neujahrsbotschaft hatte ich die Kanzleiübernahme und -fortführung durch Kollegen angekündigt. Es ist anders gekommen: In letzter Minuten haben die Kollegen sich umentschieden. Sie werden demnächst aus meiner Kanzlei ausscheiden. Unsere Mandanten haben die Wahl, ob sie sich zukünftig von den – ausscheidenden – Kollegen oder Herrn Kollegen Dr. Teske und mir beraten und vertreten lassen wollen.
KollegInnen (m/w/d), die mit gross::rechtsanwaelte kooperieren wollen und eine qualifizierte sowie engagierte Vertretung unseres, teils langjährigen Klientel, gewährleisten können, sind jederzeit zur Verstärkung und Ausweitung eines gemeinsamen Leistungsangebots willkommen. Schön wäre es angesichts unserer Auslastung, wenn sich KollegInnen (m/w/d) möglichst mit anwaltlicher Berufserfahrung finden würden, mit denen sich eine Form kollegial-kooperativer und wechselseitiger Unterstützung, vor Ort in Leipzig oder überregional, finden ließe.
Es wird weiter gewährleistet, dass gross::rechtsanwaelte hoch-qualifizierte und engagierte, sowie erfahrungsgestützte Rechtsberatung und -Vertretung, nicht nur aber vor allem auch im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts (individuell und kollektiv), anbietet.
Herr Kollege Waechter-Cardell, der in kurzer Zeit erfolgreich ein strafrechtliches Dezernat aufgebaut hat, verlässt uns zum 15.2.2025, um sich weiteren Strafverteidigern zur gemeinsamen Berufsausübung anzuschließen. Wir wünschen ihm weiterhin viel Erfolg.
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell wird wie folgt zu erreichen sein:
Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell
Grassistraße 20
04107 Leipzig
kanzlei@ra-cardell.de
Tel. 0341 - 24803828
Fax. 0341 86094741
Es bleibt weiterhin unser Ziel, unserer Mandanten optimal, erfolgreich und zu ihrer Zufriedenheit zu vertreten.

Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Auch in einem Betrieb, in dem Tarifpluralität herrscht, ist das Streikrecht nicht ausgeschlossen
Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 07.11.2014 - 9 SaGa 1496/14 - liegt vor. Es bestätigt in dem Arbeitskampf der Lokomotivführergewerkschaft GDL das Streikrecht.
Urteil Hessisches LAG vom 07.11.2014
Wir haben das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 06.11.2014 - 10 Ga 162/14 - und das Berufungsurteil zum Download bereitgestellt. Auskünfte erteilte Rechtsanwalt Roland Gross
Leader of the German Train Drivers' Union GDL Weselsky welcomes lawyer Gross in a local courtroom in Frankfurt
Source: Reuters - Thu, 6 Nov 2014 15:56 PM
Author: Reuters
Leader of the German Train Drivers' Union GDL Claus Weselsky (L) receives applause from spectators as he welcomes GDL lawyer Roland Gross (2nd L) in a local courtroom in Frankfurt November 6, 2014. German railways Deutsche Bahn had asked the court to stop the strike by Germany's GDL union, which represents just 20,000 of the railways' 196,000 workers. The GDL walked off the job on Wednesday in what would be their longest strike in the history of German railway's Deutsche Bahn. REUTERS/Kai Pfaffenbach (GERMANY - Tags: BUSINESS EMPLOYMENT CIVIL UNREST TRANSPORT)
GDL-Chef Weselsky mit seinem Anwalt Roland Gross
GDL beendet Bahnstreik schon morgen um 18.00 Uhr als "Geste der Versöhnung"
Die Lokführergewerkschaft GDL beendet ihren Streik morgen um 18.00 Uhr. Das erklärte Gewerkschaftschef Claus Weselsky in Frankfurt, nachdem das Landesarbeitsgericht Hessen den Ausstand auch in zweiter Instanz als rechtmäßig anerkannt hatte. «Wir könnten den Streik bis Montag, 4.00 Uhr, fortsetzen», sagte der GDL-Chef. Es handele sich um eine Geste der Versöhnung. Zuvor hatte die GDL einen Vorschlag der Bahn abgelehnt, zur Einheitsfeier am Sonntag wenigstens den Berlin-Verkehr vom Streik auszunehmen. …… (nordschleswiger.dk 14.11.2014)
Bank- und Kapitalmarktrecht/Verjährung beachten
Jedes Jahr wieder ist auf die zum Jahresende drohende Verjährung von Ansprüchen hinzuweisen. Besondere Relevanz kommt in diesem Jahr eventuellen Ansprüchen auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen zu. Diese gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unwirksam, wenn sie in vorgedruckten Formularen zum Vertrag enthalten und nicht individuell ausgehandelt waren. Unzulässiger Weise vereinnahmte Bearbeitungsgebühren können jedenfalls bei Verträgen, die nach dem 01.01.2004 geschlossen wurden, zurückverlangt werden.
Der BGH hatte bereits im Mai 2014 – Aktenzeichen XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 – entschieden, dass eine Bearbeitungsgebühr, die beim Abschluss eines Darlehensvertrages zusätzlich zu den Zinsen berechnet werde, den Verbraucher unangemessen benachteilige. Die Bearbeitung sei das geschäftsimmanente Interesse der Banken, für das eben keine gesonderte Gebühr erhoben werden könne. Am 26.10.2014 hat der BGH in einer weiteren Entscheidung, die bisher nur in der Pressemitteilung vorliegt, befunden, dass wegen Kenntnis unabhängiger Verjährung Ansprüche bis ins Jahr 2004 rückwirkend geltend gemacht werden können.
Bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt sie in unserer Kanzlei mit langjähriger Erfahrung Rechtsanwältin Claudia Kopietz.