Neues :: aus der Kanzlei
Kontakt ist wichtig - Telefonstörung ist lästig
gross::rechtsanwaelte
In den letzten Wochen wurden wir verschiedentlich informiert, man könne uns auf dem Festnetz telefonisch nicht erreichen. Wir sind dem Problem nachgegangen und konnten mithilfe der Störungsstelle der Deutschen Telekom feststellen:
- Die Anrufer kamen aus sächsischen Behörden, vor allem Gerichten (wenn wir solche Anrufe verpassen, bedauern wir es ganz besonders, wissen es aber meist nicht).
- Der beauftragte Telekomtechniker hat unsere Anlage überprüft und festgestellt, dass hier keine Störung vorliegt.
- Es muss angenommen werden, dass die Behördenleitungen gestört sind.
- Der Techniker will dieses Problem weiter melden.
- Wir informieren die Rechtsanwaltskammer mit der Bitte, das Justizministerium und möglicherweise die GerichtspräsidentInnen über das möglicherweise sachsenweite Problem zu informieren.
- Außerdem versuchen wir, die Behörden zu unterrichten, von denen wir mittlerweile wissen, dass Anrufer ihres Hauses uns nicht erreichen konnten.
Wir sind für alle unsere AnruferInnen stets erreichbar - neben Festnetz auch über Handys und vor allem unserer E-Mail-Adresse leipzig@advo-gross.de. Sollte unser Büro zu üblichen Bürozeiten einmal nicht besetzt sein, schalten wir ein E-Büro ein, das Anrufe annimmt und die Information hierüber an uns weiterleitet.
Wenn der Kontakt nicht hergestellt werden kann, bitten wir um Information. Nur wenn eine Störung gemeldet wird, können wir auf Beseitigung hinwirken. Wir wären aber auch dankbar über eine Information, wenn die Störung ausfindig gemacht und behoben werden konnte. Auskünfte in unserer Kanzlei erteilt Herr RA Waechter-Cardell.
In diesem Sinne bitten wir um Ihr Verständnis, wenn Sie uns nicht erreichen konnten oder können.
Roland Gross Constantin Waechter-Cardell
Rechtsanwalt Rechtsanwalt

Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Druckfrisch: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage
Im April 2013 ist im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen erschienen.
Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert.
Nähere Informationen erhalten Sie hier .
"Datenschutz im arbeitsrechtlichen Mandat"
... war die Veranstaltung getitelt, die auf dem Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf am 07.06.2013 vom DAV-Ausschuss Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV durchgeführt wurde. Es referierten Rechtsanwältinnen Dr. Nathalie Obertür, Dr. Barbara Reinhard und Rechtsanwalt Roland Gross.
Herausgearbeitet wurden die vielfältigen datenschutzrechtlichen Fragestellungen in der arbeitsrechtlichen Praxis, sei es im Bewerbungsverfahren, bei der Führung (insbesondere elektronischer) Personalakten, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und Datenschutz im Konzern oder aber, womit sich Roland Gross schwerpunktmäßig beschäftigte, die zu beachtenden Beteiligungsrechte von Betriebsräten und sich dabei ergebende Gestaltungsmöglichkeiten.
Roland Gross forderte eine Ergänzung von § 87 BetrVG um ein ausdrückliches Mitbestimmungsrecht in Fragen des Datenschutzes.
Die Thematik bleibt virulent und Unternehmen, wie auch Betriebsräte sind gut beraten, sich intensiv mit Datenschutzfragen auseinander zu setzen und ihre betriebliche Praxis datenschutzgerecht auszugestalten.
gross::rechtsanwaelte berät und vertritt Unternehmen und Betriebsräte in Fragen des Datenschutzes.
Roland Gross
Druck frisch: Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, Handkommentar in 2. Auflage erschienen
Nähere Informationen erhalten Sie hier.