Neues :: aus der Kanzlei
gross::rechtsanwaelte zum Jahreswechsel 2025/2026
Am letzten Tag des Jahres blicke ich zurück auf ein sehr bewegtes Jahr 2025 und voraus auf das Jahr 2026:
Die idyllische Landschaft vor dem Fenster unseres Urlaubsdomizils in der Ramsau am Dachstein vergegenwärtigt den Klimawandel – bisher kein Schnee, kein relevanter Niederschlag, auch nicht auf 1830 m Höhe; damit Skihänge befahrbar sind, braucht es Schneekanonen. Unserer Erholung tut das keinen Abbruch, mahnen muss es aber doch. Der Klimawandel und seine Folgen schreitet fast schon unaufhaltsam voran und nähert sich unumkehrbaren Kipppunkten. Im öffentlichen Bewußtsein tritt die Problematik in den Hintergrund, selbst Erfolge der Vergangenheit werden zugunsten umweltschädlicher Maßnahmen (Verschiebung des Verbrennerverbots, Aufweichung der angestrebten Klimaneutralität, eigentlich auf ganzer Ebene) zurückgedreht.
Ich empfinde dies als unverantwortlich vor allem gegenüber unseren Kindern, Enkeln und Urenkeln, denn die werden nach uns nicht „nur“ mit zunehmenden Umweltkatastrophen, sondern mit einer Bedrohung der globalen Existenz zu kämpfen haben.
Ein Temperaturanstieg über 40 Grad Celsius, wie Trockenheit, Überflutungen, Wassermangel und alle anderen Katastrophen zwingen Menschen dazu, ihre Länder zu verlassen, es wird ständig weitere Migrantenströme geben. Diese stoßen dann auf Gesellschaften in Zielländern, die sich überfordert fühlen und gegen jeden Zugang abzusondern suchen – statt Solidarität und praktizierter Humanismus werden Mauern gebaut und militante Abweisung zur Schau gestellt. Bisherige Wertvorstellungen werden aufgegeben, statt den rechtpopulistischen Positionen
argumentativ entgegenzutreten.
Die Welt wird von militanten und aggressiven Supermächten neu aufgeteilt; Europa und die sogenannte westliche Wertegemeinschaft gehört nicht mehr dazu. Völkerrecht und das Postulat gewaltfreier Konfliktlösung, der Vermeidung jeglicher kriegerischer Auseinandersetzung, wird nicht mehr beachtet: Russland zwingt die Ukraine in einen mörderischen Krieg, USA fordern Grönland – laut Trump für den internationalen Frieden -, Panama übrigens auch noch und Ecuador nicht weniger, China bedroht Taiwan, um nur wenige der großen akuten Konfliktherde zu benennen. Nur ein Hinweis auf den Nebeneffekt: Krieg und Zerstörung findet nicht klimaneutral statt, sondern fördert die globale Vernichtung. Es braucht gesellschaftliche Kräfte allüberall, die sich für Erhalt der Umwelt und Frieden, damit natürlich auch Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit engagieren.
Im zurückliegenden Jahr waren, nicht planmäßig, eher spontan, zwei Umzüge zu stemmen: privat der Umzug mit meiner Frau nach Leipzig-Probstheida, wo wir dank freundlicher Aufnahme sehr gut angekommen sind und uns richtig wohl fühlen; beruflich die Auflösung meiner bisherigen Kanzlei im April und Fortführung der Anwaltstätigkeit allein durch mich in der Marienbrunnenstraße / am Völkerschlachtdenkmal. Ich will meine Anwaltstätigkeit noch einige Jahre weiter ausüben, habe mich aber von angestellten Anwaltskollegen und Personal getrennt.
Verbunden bin ich weiter mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Teske.
Die Umstellung von einer lebhaften mehrköpfigen Kanzlei auf eine faktische Einzelkanzlei hat zeitweise zu außerordentlich starken Belastungen und auch mitunter verzögerten Bearbeitungen geführt; mein bisher schon hohes Tagespensum konnte noch nicht reduziert, sondern mußte bis zum Anschlag erhöht werden – ich suche weiter nach entlastenden Kooperationen und Nachfolgeregelungen. Es konnten nun organisatorische und technische Erweiterungen eingeführt werden, zusätzlich habe ich zuverlässige Unterstützung gefunden, um Buchhaltung und wissenschaftliche Recherchen sicherzustellen, aber auch um natürliche durch künstliche Intelligenz zu ergänzen und Bearbeitung zu erleichtern. Unsere Mandanten
kennen und schätzen nun OMA – nicht nur als Verwandschaftsverhältnis, sondern als Online-Mandats-Aufnahme über unsere Homepage -, kurzfristige Besprechungen ohne in die Kanzlei kommen zu müssen (telefonisch, VideoCall), einfache digitalisierte Abläufe. Die Organisation folgt der juristisch-inhaltlichen Interessenvertretung, in der ich mich auf spezialisierte Kenntnisse und 2026 dann 44 Jahre anwaltliche Erfahrung stützen kann.
Stützen kann ich mich auch auf meine Frau, Dr. Claudia Gross, die weiterhin mit Ihrem Institut für Personal- und Organisationsentwicklung, aktiv tätig ist und mit der seit drei Jahrzehnten eine erfolgreiche Zusammenarbeit praktiziert wird, die aber auch – eingeschränkt – Verständnis aufbringt, wenn ich mal wieder die Nacht zum Tag mache, um akute Bearbeitungen fertigzustellen.
Ganz „nebenbei“ ist dieses Jahr die Herausgabe der 3. Auflage des von mir (mit) herausgegebenen und in Teilen verfaßten Kommentars Natter/Gross, Arbeitsgerichtsgesetz, Nomos-Handkommentar gelungen und in den nächsten Tagen wird die 6. Auflage des Nomos-Handkommentars-Arbeitsrecht, herausgegeben von Däubler, Hjort, Schubert, Wolmerath, zu dem ich einen Kommentierungsbeitrag geleistet habe, herauskommen.
Meine Frau und ich freuen uns auf die weiter Zusammenarbeit mit unserem Klientel. Wir wünschen Ihnen und Euch von Herzen ein persönlich gutes Jahr 2026 bei bestmöglicher Gesundheit.
Bleiben Sie gross::rechtsanwaelte und ipo-gross verbunden und gewogen.
Herzliche Grüße auch an alle unsere Verwandten, Freunde, Bekannte, Geschäftspartner und Unterstützer.
Roland Gross Dr. Claudia Gross
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte
Recht :: Aktuell
Keine Unwirksamkeit des Sozialplans bei Nacap
Wir vertreten eine Vielzahl ehemaliger Beschäftigter der Firma Nacap GmbH in Leipzig. Zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde ein vom 20.02.2012 datierender Sozialplan vereinbart. Den daraus resultierenden Abfindungsverpflichtungen kommt die Firma Nacap GmbH nicht nach, so dass eine Vielzahl arbeitsgerichtlicher Verfahren anhängig sind. Darüber hinaus hat die Nacap GmbH gegen den Betriebsrat ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren mit dem Antrag betrieben, den Sozialplan vom 20.02.2012 für unwirksam zu erklären. Sie begründet dies mit einem angeblichen Wegfall der Geschäftsgrundlage und einer vermeintlichen Formnichtigkeit, denn es fehle auf dem Sozialplan eine zweite Unterschrift der Geschäftsführung.
Das Arbeitsgericht Leipzig hat durch Beschluss vom 25.01.2013 den Antrag der Firma Nacap GmbH abgewiesen (9 BV 72/12).
Wir konnten bereits verschiedene Verfahren erstinstanzlich erfolgreich für die Beschäftigten abschließen. Die Firma Nacap GmbH hat Berufungen zum Sächsischen Landesarbeitsgericht erhoben. Wir versuchen, diese Verfahren ohne Zeitverzögerung zu betreiben, um den Beschäftigten schnellstmöglich Ihre Abfindungsansprüche dauerhaft zu sichern. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Alinde Hamacher und Rechtsanwalt Gross.
Vorsorge für schwierige Lebenslagen: Testament, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Panikmache gilt nicht. Wir halten die Emotionalisierung der Diskussion über die Vorsorge in schwierigen Lebenslagen durch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung nicht für sachgerecht. Es ist in der Regel gut, dass in schwierigen Lebenslagen Menschen amtlich ein Betreuer zur Seite gestellt wird. Die Emotionalisierung dient oft nur Geschäftemacherei. Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland gewährleisten grundsätzlich jedem Menschen ein auch in schwierigen Lebenslagen möglichst würdevolles Leben.
Aber es erscheint auch als erstrebenswert, sein eigenes Leben selbstbestimmt zu führen. Sollte man einmal wegen Unfall, Krankheit, körperlichem und geistigem Verfall nicht mehr in der Lage sein, alle Entscheidungen in der gebotenen Tragweite selbst zum Ausdruck zu bringen, so könnte es empfehlenswert sein, bereits im Vorhinein Vorsorge getroffen zu haben. Diese Vorsorge besteht darin, dass durch Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung festgelegt wird, welche persönliche Behandlung die betroffene Person sich wünscht. Es ist wichtig, dass aus solchen Dokumenten hervorgeht, wie ernsthaft man sich mit der Thematik um die Gestaltung seines eigenen Lebens in schwierigen Situationen beschäftigt hat.
Frau Rechtsanwältin Claudia Kopietz hat sich mit der Thematik intensiv auseinandergesetzt und hält zahlreiche Vorträge.
Sie berät und unterstützt Sie gern bei der Erstellung Ihrer individualisierten und persönlichen Vorsorgedokumente und veranlasst auf Ihren Wunsch auch die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Die Beratung und Unterstützung kann selbstverständlich in einem Beratungsgespräch in unserer Kanzlei erfolgen, aber ebenso gut auf Distanz, im schriftlichem Verkehr, Telefonaten, E-Mail–Kommunikation, etc. Wenn Sie dies wünschen, übermitteln wir Ihnen vor einem Beratungsgespräch einen Fragebogen, anhand dessen Sie sich für verschiedene Lösungswege entscheiden können. Die Auswertung dieses Fragebogens ermöglicht es uns, Ihnen einen Vorschlag für Ihre persönlichen Vorsorgedokumente zu entwerfen.
Niemand muss die Kosten für die Erstellung von Vorsorgedokumenten scheuen. Wir wollen und können keine Discountpreise anbieten, denn die qualifizierte Beratung unserer Mandanten ist uns wichtig. Unsere Spezialisierung und eine gewisse Standardisierung ermöglichen aber eine Beratungsgebühr, die im Regelfall sich auf circa € 190,00 zuzüglich Mehrwertsteuer beläuft.
Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gern!
Druckfrisch: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath Arbeitsrechtkommentar in 3. Auflage
Im April 2013 ist im Nomos-Verlag die 3. Auflage des von Däubler/Hjort/Schubert und Wolmerath herausgegebenen Kommentars zum Arbeitsrecht, Individualrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen erschienen.
Rechtsanwalt Roland Gross hat in diesem Werk Teile des Arbeitsgerichtsgesetzes und des Berufsbildungsgesetzes kommentiert.
Nähere Informationen erhalten Sie hier .
